Vorträge 2015

Private Unfallversicherung

Vortrag am 07.11.2015, 13.30 -14.15 Uhr
Veranstalter: Landesärztekammer Brandenburg
Veranstaltungsort: Reiterweg 3, 14469 Potsdam
Referentin: Rechtsanwältin Ines Janning

Nach einem Unfall haben Patienten in vielen Fällen Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung auf Zahlungen häufig hoher Beträge. Über die Verpflichtung der Versicherung zur Leistung wird oft gerichtlich gestritten. Das Unfallopfer muss als Kläger/in vortragen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die begehrten Leistungen vorliegen. Dazu benötigt es fast immer ein ärztliches Gutachten über die Unfallfolgen. Anders als sozialmedizinische Grundlagen werden versicherungsrechtliche Grundlagen im Medizinstudium in der Regel nicht vermittelt.

Im Rahmen der Fortbildung „medizinische Begutachtung“ werden die wesentlichen Grundzüge des privaten Unfallversicherungsrechts dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich an Fachärzte/innen.

Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken in der Jugendhilfe

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

27.11.2015, 10:00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich nur an Mitarbeiter der freien und öffentlichen Jugendhilfe: Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Haftung in der Arbeit mit behinderten jungen Menschen

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

02.10.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- u. versicherungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen in Ausbildung

Vortrag
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond für Jungendhilfe

09.09.2015, 09.30 Uhr, Berliner Rechtshilfefond für Jugendhilfe, Bethaniendamm 25, 10999 Berin
Referent: RA Benjamin Raabe

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wie viel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

 

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

19.06.2015, 10.00 Uhr, Fachhochschule Potsdam, Friedrich – Ebert Str. 4
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Mietrechtsreform: Mietenbremse und Bestellerprinzip beim Wohnungsmakler

Vortrag
26.03.2015, 9.30 Uhr, Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg
Referent: RA Benjamin Raabe und Ra Henrik Solf

Der Bundestag hat die Einführung einer Mietpreisbremse beschlossen. Hiernach ist die Wiedervermietungsmiete auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt.
Diese Mietpreisbremse gilt allerdings nicht flächendeckend und auch nicht automatisch. Vielmehr müssen die Landesregierungen Gebiete ausweisen, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.  Zudem gilt die Ermächtigung zum Erlass einer solchen Verordnung auch nur bis Ende 2020.
Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Einschränkungen und Ausnahmen, deren Reichwerte in der Praxis viele Probleme nach sich ziehen werden. Inwieweit die Mietpreisbremse in der jetzigen Form die Probleme auf dem Wohnungsmarkt lösen, bleibt abzuwarten.
Im Rahmen der Fortbildung sollen die wesentlichen Grundlagen der Gesetzesnovelle  dargestellt und Strategien zur Rückforderung überzahlter Mieten, zur Reduzierung der Miete aber auch zur Geltendmachung von Schadensersatz entwickelt werden.

Die Veranstaltung richtet sich an die Rechtsberater des Vereins Mieter helfen Mietern.

Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern

Fortbildung
Veranstalter: Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig
24.03.2015
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wird ein Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung  verletzt oder beschädigt es  fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.

Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern

Fortbildung
Veranstalter: Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig

23.03.2015
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wird ein Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung  verletzt oder beschädigt es  fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.

Hilfen für junge Volljährige, § 41 SGB VIII

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

20.03.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Für viele junge Menschen ist die Jugendhilfe mit Volljährigkeit beendet. Spätestens dann wird die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr gewährt. In der Realität lässt sich der Hilfebedarf aber nicht an einer Altersgrenze festmachen. Denn: auch über den 18. Geburtstag soll es bei entsprechendem Bedarf Leistungen vom Jugendamt geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Rechtsgrundlagen der Hilfen für junge Volljährige, aber auch die Abgrenzung zur Hilfen des Jobcenters anhand von Fallbeispielen erörtert werden. Letztlich geht es auch um die rechtliche Durchsetzung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond für Jungendhilfe

18.03.2015, 10.00 Uhr, Berliner Rechtshilfefond für Jugendhilfe, Bethaniendamm 25, 10999 Berin
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar. In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Rechtsansprüche auf Leistungen in der Jugendhilfe

Vortrag und Seminar
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

06.03.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe. In Zeiten knapper Kassen werden jungen Menschen regelmäßig ihnen zustehende Leistungen verwehrt. Selten wehren sich die Betroffenen hiergegen, im Allgemeinen aus Unkenntnis ihrer Rechte. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe dargestellt und vertieft werden. Schwerpunkt liegt hier auf den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Daneben werden verfahrensrechtliche Fragen und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung anhand von Fallbespielen erörtert.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Einführung in das Wohnraummietrecht Rechtliche Vertretung von Mieterinnen und Mietern

Vortrag
Veranstalter: RAV

21.02.2015 10:00 bis 16:00, Veranstaltungsort: GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Referenten: RA Benjamin Raabe und RA Henrik Solf

Die Veranstaltung soll einen Überblick über wesentliche Probleme im Zusammenhang mit der Vertretung von Wohnraummieterinnen und -mietern geben. Dabei sollen die ersten Erfahrungen mit dem Mietrechtsänderungsgesetz besondere Berücksichtigung finden. Die Darstellung orientiert sich an den praktischen Fragen der anwaltlichen Tätigkeit. Anhand von Fällen werden Strategien dargestellt, Mieterinnen und Mietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.
Behandelt werden u.a. folgende Themenkreise:
Mängel und Gewährleistungsrechte
Modernisierung
Kündigung

Weitere Informationen finden Sie unter:
rav_programm_2014-15_web

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Anspruch auf schulbegleitende Hilfen gegenüber dem Jugendamt / Behindertenhilfe

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

23.01.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen (bspw. Legasthenie, ADHS, Vorliegen einer Behinderung oder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und / oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII).
Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung, ebenso wie das Schulrecht. Ein Skript wird zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Fachkräfte die im schulnahen Bereich arbeiten, wie SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter