Vorträge 2016

Hilfe für junge Volljährige

Vortrag

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Zeit: 01.12.2016, 16 – 19 Uhr

Veranstalter: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt, der Länder Berlin und Brandenburg, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin, R 243, 2. OG

Für viele junge Menschen ist die Jugendhilfe mit Volljährigkeit beendet. Spätestens dann wird die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr gewährt. In der Realität lässt sich der Hilfebedarf aber nicht an einer Altersgrenze festmachen. Denn: auch über den 18. Geburtstag soll es bei entsprechendem Bedarf Leistungen vom Jugendamt geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Rechtsgrundlagen der Hilfen für junge Volljährige, aber auch die Abgrenzung zur Hilfen des Jobcenters und des Bezirksamt anhand von Fallbeispielen erörtert werden.

Weiterhin geht es um Fragen der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Kostenheranziehung.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, die Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge übernommen oder sich hierfür bereit erklärt haben.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Einführung in das Recht der Kinder – und Jugendhilfe

Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Zeit 16.11.2016, 18 – 21.00 Uhr

GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin

Veranstalter RAV, Seminar 20/16

Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahre oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Anmeldung über den Veranstalter

Hilfen nach §§ 30, 34, 35 und 41 SGB VIII: Zwischen Bedarf und Problemen der Durchsetzung

Vortrag von Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

02.03.2016, 09.30, Gemeindezentrum St. Thomas Gemeinde, Bethaniendamm 25, 10997 Berlin

In Zeiten knapper Kassen stehen Sozialleistungsbehörden unter Druck Kosten zu sparen Es gibt häufig Versuche, aus einer stationären eine ambulante Jugendhilfemaßnahme zu machen und Jugendliche an das Jobcenter zu verweisen, das dann Miete und Lebensunterhalt übernehmen soll. Aber geht das so einfach ? Wie können sich Fachkräfte gegen bedarfsungerechte Strategien wehren? Was sind die Unterschiede zwischen den Hilfen nach §§ 30, 34 35 SGB VIII. Wie kann ich den individuellen Bedarf des Jugendlichen definieren und durchsetzen? Wann ist  das Jugendamt zuständig, wann das Jobcenter?

Anhand von Fallbeispielen soll der Erziehungsbedarf (§§ 27 ff) und der Bedarf für junge Volljährige erörtert werden.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen und vertiefen wollen. Ziel der Veranstaltung ist es Jugendliche in Zukunft besser umfassend zu unterstützen und das Verfahren zwischen den Ämtern kompetent begleiten zu können.

 

Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

11.02.2016, 09.30 Uhr, Fachhochschule Potsdam, Friedrich – Ebert Str. 4
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Mietprozessrecht, Vertretung von Mieterinnen und Mietern vor Gericht

Fortbildung
Veranstalter: Republikanischer Anwaltsverein

24.02.2016, 18:00 Uhr – 21:00 Uhr
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Referenten: RA Benjamin Raabe

Wohnungsmietrechtliche Auseinandersetzungen machen einen erheblichen Anteil der amtsgerichtlichen Verfahren aus. Dies spiegelt die existenzielle Bedeutung wider, die das Wohnen für die Menschen hat. Wegen der Vielfalt der Probleme und der Besonderheiten eines Dauerschuldverhältnisses bietet der mietrechtlich Prozess nahezu alle Verfahrensarten und Besonderheiten der ZPO. Dies stellt für die auf Mieterseite tätigen Kolleginnen und Kollegen ein hohes Risiko dar, birgt aber auch viele Chancen, durch geschickte Prozessführung
Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen.
In der Veranstaltung sollen die wichtigsten zivilprozessualen Probleme der wohnungsmietrechtlichen Praxis erörtert werden. Besonderen Wert legen die Referenten dabei auf die Darstellung und Entwicklung von Prozesstaktiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.

Weitere Informationen finden Sie unter rav_programm_2015-16_web
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Schweigerecht und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Navitas gGmbH, Karl Marx Straße 206, 12055 Berlin

05.03.2016, 10:00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an die  Mitarbeiter des Trägers.

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Berufsunfähigkeits – (Zusatz)versicherung

Vortrag am 09.01.2016, 09.00 – 10.30 Uhr

Veranstalter: Landesärztekammer Brandenburg

Veranstaltungsort: Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Referentin: Rechtsanwältin Ines Janning

Im Falle schwerer Erkrankungen haben Patienten in vielen Fällen Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf Zahlung oft hoher Renten. Über die Verpflichtung der Versicherung zur Leistung wird oft gerichtlich gestritten. Die Versicherungsnehmer müssen als Kläger/in vortragen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die begehrten Leistungen vorliegen. Dazu benötigen sie fast immer ein ärztliches Gutachten über die Frage der Berufsunfähigkeit. Anders als sozialmedizinische Grundlagen werden versicherungsrechtliche Grundlagen im Medizinstudium in der Regel nicht vermittelt.

Im Rahmen der Fortbildung „medizinische Begutachtung“ werden die wesentlichen Grundzüge des privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsrechts dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich an Fachärzte/innen.

Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.