Vortrag
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Zeit: 01.12.2016, 16 – 19 Uhr
Veranstalter: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt, der Länder Berlin und Brandenburg, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin, R 243, 2. OG
Für viele junge Menschen ist die Jugendhilfe mit Volljährigkeit beendet. Spätestens dann wird die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr gewährt. In der Realität lässt sich der Hilfebedarf aber nicht an einer Altersgrenze festmachen. Denn: auch über den 18. Geburtstag soll es bei entsprechendem Bedarf Leistungen vom Jugendamt geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Rechtsgrundlagen der Hilfen für junge Volljährige, aber auch die Abgrenzung zur Hilfen des Jobcenters und des Bezirksamt anhand von Fallbeispielen erörtert werden.
Weiterhin geht es um Fragen der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Kostenheranziehung.
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, die Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge übernommen oder sich hierfür bereit erklärt haben.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter