Vorträge 2017

„§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit“ Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII

Fortbildung
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe

08.11.2017,9.00 bis 15.00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Jugendberufshilfe fristet trotz steigenden Bedarfen junger Menschen ein Schattendasein. Diese eigentlich sehr effektive Hilfe zu Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Berufsabschlusses sieht sich in Konkurrenz zu den Maßnahmen vom Arbeitsamt und Jobcenter. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen zeichnet die Jugendberufshilfe einen wesentlich stärkeren individuellen Ansatz und vor allem eine bessere sozialpädagogische Betreuung aus. Da die Jugendberufshilfe gegenüber von Hilfen anderer Sozialleistungsträgern nachrangig ist, wird Jugendberufshilfe nur selten bewilligt. Aber müssen sich die jungen Menschen mit einer abschlägigen Entscheidung abfinden oder haben Sie möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine über § 13 SGB VIII finanzierte Maßnahme? Im Vortrag beschäftigt sich der Referent vor allem mit den Fragen des Vorranges und Nachranges und der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Flyer_§13 Jugendsozialarbeit_Fobi_08.11.2017

Careleaver – Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe- Grundlagen zur bestmöglichsten Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter SfBB

11.09.2017, 09:45Uhr- 17:15Uhr, Jagdschloss Glienicke
Dozent: Benjamin Raabe (Rechtsanwalt Berlin)

Info       Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbstständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff).
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung.

Einführung in das Recht der Kinder – und Jugendhilfe

Fortbildung
Veranstalter: Gemeinsames juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Zeit 11.07.2017, 9 -16 Uhr, Justizakademie des Landes Brandenburg
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahre oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Anmeldung über den Veranstalter

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Fachpool Nordrhein Westfalen, Herne

03.05.2017, 9.00 Uhr, Fachpool Herne, Overwegstraße. 31, 44625 Herne
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Kündigung – Vertretung von Mieter*innen vor Gericht III

Vortrag
Veranstalter: Republikanischer Anwaltsverein

22.04.2017, 10:00 bis 16:00 Uhr
Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalderstraße 4, 10405 Berlin
Referent: Benjamin Raabe

Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Kündigung wegen Mietrückstandes, die verhaltensbedingte Kündigung sowie die Eigenbedarfskündigung gerichtet werden. Die gerichtliche Auseinandersetzung um solche Kündigungen wird im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Daneben wird es auch um Kündigungen wegen Vertragsverstößen und um Strategien zur Vermeidung von Kündigungen oder zur Abwendung der Räumung gehen.

Besonderen Wert legt der Referent auf die Darstellung und Entwicklung von Prozesstaktiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Die Neigung des BGH, Kündigungstatbestände laufend zu erweitern, soll ebenfalls erörtert werden.

Diese Veranstaltung schließt an die Fortbildungen zum Mietprozessrecht von RA Raabe im Februar 2016 und RA Solf im September 2016 an. Sie baut allerdings nicht direkt auf diese auf. Daher ist die Teilnahme an diesen Veranstaltungen keinesfalls Voraussetzung.

Anmeldung (PDF)

Einführung in das Jugendhilferecht

Vortrag
Veranstalter: Gemeinsames juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Salzburger Straße 25, 10825 Berlin R 243, 2. OG

Zeit: 23.03.2017, 15 – 18 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendige Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten