Vorträge 2021

Grundzüge des SGB VIII

Veranstalter: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin – Brandenburg

14.12.2021, Online
Auch am 16.03.2022
Referent:
RA Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die wesentlichen Grundzüge des Jugendhilferechts praxisnah anhand von Fällen dargestellt werden.

Folgende Schwerpunkte werden behandelt:

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freie Träger
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Veranstaltung richtet sich an Familienrichter*innen, anzumelden über den Veranstalter.

Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

Veranstalter: Bezirksamt Berlin – Mitte

13.12.2021 09.00 Uhr, Berlin
Referent:
RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und durch das Kinder- Jugendstärkungsgesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Mitte.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

08.- 09.06.2021, 09:45 Uhr, Frankfurt
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Häusliche Gewalt – aus psychologischer und juristischer Sicht

Seminar
Veranstalter: Fachpool gGmbH

10.05 und 11.05.2021, 9:00 – 16:30
Veranstaltungsort:
Gemeindezentrum Regenkamp, Herne

Innerhalb dieses Seminares setzen Sie sich mit dem Phänomen der häuslichen Gewalt auseinander, bevor die unterschiedlichen Tätertypen im Kontext dieser Gewaltform erläutert werden. Dabei liegt das Augenmerk auf dem Verstehen der Gewaltspirale, in deren Rahmen der Täter seine Gewalt-handlungen plant, vorbereitet, rechtfertigt und vollzieht.
Auf häusliche Gewalt durch Frauen wird zusätzlich eingegangen.
Folgen für die betroffenen PartnerInnen und Kinder, die betroffen oder Zeuge der häuslichen Gewalt sind, werden klar beschrieben. Sie erlernen Hilfs- und Kooperationsmöglichkeiten.
Das Thema der häuslichen Gewalt wird juristisch aus der Perspektive des Täters und der betroffenen Familienmitglieder beleuchtet. Es erfolgt eine kurze Einführung in die Strafbarkeit von Körperverletzungsdelikten. Sie lernen Sanktionssysteme sowie alternative Verfahrenserledigung kennen. Zudem erfahren Sie Möglichkeiten der juristischen Hilfe und erläutern Fragen nach Schmerzensgeld.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

10.05.2021
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz
von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die
Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Anmeldung über den Veranstalter.

Sozialer Träger als Mieter und Vermieter

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie NRW
Adolph Kolping Haus, Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund

03.-04.03.2021, 9:00 bis 16:00
Referent:
RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Money Money Money Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen

Vortrag
Veranstalter: SfBB

21.-22.02.2021, 09.00 Uhr
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Berlin – Brandenburg, Königsstr. 36b, 14109 Berlin

Referent: RA Benjamin Raabe

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Als SchülerIn mag es noch ohne weiteres Hilfe zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wie viel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden. Themen sind unter anderem: Unterhalt, BaföG, BAB, AlG II, wirtschaftliche Jugendhilfe und Wohngeld

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: SFBB

2021, 09.00 Uhr, Berlin
Referent:
RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter