Vorträge 2013

Schweigepflicht und Schweigerecht bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Vortrag
13.09.2013, 9 – 12 Uhr, Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig,
Altewiekring 52, 38102 Braunschweig
Veranstalter: Dachverband der Elternrinitiativen Braunschweig
Der Vortrag richtet sich an SozialpädagogInnen, ErzieherInnen und andere in der Kinderbetreuung tätige Personen

Arbeit mit Kindern und ihren Eltern kann nur auf einer vertrauensvollen Grundlage erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die den MitarbeiterInnen anvertrauten Informationen nicht weiter gegeben werden. Aber wie weit geht eine mögliche Schweigepflicht? Kann ich Geheimnisse im Fachteam oder mit dem Jugendamt erörtern? Welche Rolle spielt der Kinderschutz? Wie ist mit vertraulichen Informationen gegenüber Polizei und Justiz zu verfahren?
Die Veranstaltung dient der Klärung aller wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Schweigepflicht und dem Schweigerecht der in Betreuung mit Kindern tätigen Personen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.

Schweigepflicht und Schweigerecht bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Vortrag
20.09.2013, 10 – 13 Uhr, Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig,
Altewiekring 52, 38102 Braunschweig
Veranstalter: Dachverband der Elternrinitiativen Braunschweig
Der Vortrag richtet sich an SozialpädagogInnen, ErzieherInnen und andere in der Kinderbetreuung tätige Personen

Arbeit mit Kindern und ihren Eltern kann nur auf einer vertrauensvollen Grundlage erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die den MitarbeiterInnen anvertrauten Informationen nicht weiter gegeben werden. Aber wie weit geht eine mögliche Schweigepflicht? Kann ich Geheimnisse im Fachteam oder mit dem Jugendamt erörtern? Welche Rolle spielt der Kinderschutz? Wie ist mit vertraulichen Informationen gegenüber Polizei und Justiz zu verfahren?
Die Veranstaltung dient der Klärung aller wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Schweigepflicht und dem Schweigerecht der in Betreuung mit Kindern tätigen Personen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
14.08.2013, 10.00 Uhr, Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße 55, 13347 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Schweigepflicht und Schweigerecht bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Vortrag
31.05.2013, 9 – 12 Uhr, Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig,
Altewiekring 52, 38102 Braunschweig
Veranstalter: Dachverband der Elternrinitiativen Braunschweig
Der Vortrag richtet sich an SozialpädagogInnen, ErzieherInnen und andere in der Kinderbetreuung tätige Personen

Arbeit mit Kindern und ihren Eltern kann nur auf einer vertrauensvollen Grundlage erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die den MitarbeiterInnen anvertrauten Informationen nicht weiter gegeben werden. Aber wie weit geht eine mögliche Schweigepflicht? Kann ich Geheimnisse im Fachteam oder mit dem Jugendamt erörtern? Welche Rolle spielt der Kinderschutz? Wie ist mit vertraulichen Informationen gegenüber Polizei und Justiz zu verfahren?
Die Veranstaltung dient der Klärung aller wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Schweigepflicht und dem Schweigerecht der in Betreuung mit Kindern tätigen Personen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
12.04.2013, 9.00 Uhr, Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße 55, 13347 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der Förderung von Jugendlichen in dem SGB II, III, VIII und IX

Vortrag
04.03.2013, 09 – 12 Uhr, Jugendberatungshaus Neukölln, Glasower Str. 18, 12051 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an MitarbeiterInnen der Kompetenzagenturen und Jugendberatungshäuser, an SchulsozialarbeiterInnen und an BerufseinsteigerberaterInnen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen an junge Menschen in Zusammenhang mit der Förderung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern besprochen werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Abgrenzungen der verschiedenen Hilfen sowie die verschiedenen Verwaltungsverfahren erörtert.

Jugendliche in der Klemme, Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der Förderung von Jugendlichen in dem SGB II, III, VIII und IX

Vortrag
27.02.2013, 10.45 Uhr, Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße 55, 13347 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft
Der Vortrag richtet sich an MitarbeiterInnen der Kompetenzagenturen und Jugendberatungshäuser, an SchulsozialarbeiterInnen und an BerufseinsteigerberaterInnen

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen an junge Menschen in Zusammenhang mit der Förderung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern besprochen werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Abgrenzungen der verschiedenen Hilfen sowie die verschiedenen Verwaltungsverfahren erörtert.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.