Im Recht der Ausbildungsförderung (BaFöG) ist Rechtsanwalt Raabe tätig.
Wir beraten und vertreten Sie u.a.:
- bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen des BaFöG-Amtes
- bei Fragen zur Rückzahlung des Darlehens an das Bundesverwaltungsamt
- Fortgewährung von BaFöG nach einem Studienfachwechsel
- bei Fragen im Zusammenhang mit der Überschreitung der Förderungshöchstdauer
- bei Fragen zum elternunabhängigen BaföG
- wenn das BaföG – Amt mit Hinweis auf die Unterhaltsverpflichtung der Eltern die Förderung ablehnt