Vorträge 2020

Schweigerecht, Datenschutz und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: freestyle e.V.

18.12.2020, 9:00 Uhr
freestyle e.V. Berlin

Referent: RA Benjamin Raabe

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.
Daneben geht es um die Grundlagen des Sozialdatenschutzes im SGB X, SGB XIII und in der DSGVO.

Die Fortbildung richtet sich nur an die Mitarbeitenden des Trägers.

Sozialer Träger als Mieter und Vermieter

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Nord
Schloßstr. 12, 22041 Hamburg

05.-06.10.2020, 9:00 bis 16:00
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

10.09.2020
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz
von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die
Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Anmeldung über den Veranstalter

Häusliche Gewalt – aus psychologischer und juristischer Sicht

Seminar
Veranstalter: Fachpool gGmbH

24. und 25.08.2020, 9:00 – 16:30
Veranstaltungsort:
Gemeindezentrum Regenkamp, Herne

Innerhalb dieses Seminares setzen Sie sich mit dem Phänomen der häuslichen Gewalt auseinander, bevor die unterschiedlichen Tätertypen im Kontext dieser Gewaltform erläutert werden. Dabei liegt das Augenmerk auf dem Verstehen der Gewaltspirale, in deren Rahmen der Täter seine Gewalt-handlungen plant, vorbereitet, rechtfertigt und vollzieht.
Auf häusliche Gewalt durch Frauen wird zusätzlich eingegangen.
Folgen für die betroffenen PartnerInnen und Kinder, die betroffen oder Zeuge der häuslichen Gewalt sind, werden klar beschrieben. Sie erlernen Hilfs- und Kooperationsmöglichkeiten.
Das Thema der häuslichen Gewalt wird juristisch aus der Perspektive des Täters und der betroffenen Familienmitglieder beleuchtet. Es erfolgt eine kurze Einführung in die Strafbarkeit von Körperverletzungsdelikten. Sie lernen Sanktionssysteme sowie alternative Verfahrenserledigung kennen. Zudem erfahren Sie Möglichkeiten der juristischen Hilfe und erläutern Fragen nach Schmerzensgeld.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Datenschutz und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Navitas

19.08.2020, 9:00 Uhr
Navitas, Karl-Marx-Straße 206, 12055 Berlin-Neukölln

Referent: RA Benjamin Raabe

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Daneben geht es um die Grundlagen des Sozialdatenschutzes im SGB X, SGB XIII und in der DSGVO.

Die Fortbildung richtet sich nur an die Mitarbeitenden des Trägers.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe- Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

23.06.2019, 09:45 Uhr, Frankfurt
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: SFBB

15.06.2020, 09.00 Uhr, Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Junge Geflüchtete und Jugendhilfe

Fortbildung
Veranstalter: SFBB

08.06.2020, 9:00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendigen Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Fortbildung richtet sich vor allem an Pflegeeltern, die mit jungen Geflüchteten arbeiten und leben.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

06.05.2020, 09:00 Uhr, Berlin, Bethaniendamm 25
Referent:
RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.