Vorträge 2018

Junge Geflüchtete und Jugendhilfe

Inhouse Schulung
Veranstalter: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration, I C

14.09.2018, 9 – 14 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendigen Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Fortbildung richtet sich an Berater*innen, die mit der Personengruppe der jungen Geflüchteten arbeitet. Es handelt sich um eine Inhouse Schulung.

Soziale Träger in der Rolle als Vermieter und in der Rolle als Mieter

Fortbildung
Veranstalter: Der Paritätische Thüringen

19.06.2018, 9 – 16 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klienten erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemieteten werden. Auch wenn die Klienten in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraummietverträge sondern Gewerberaummietverträge. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaummietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraummietverhältnissen. Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie man diese zu seinen Gunsten nutzen kann.

Gleichzeitig stellt der Träger den Klienten Wohnraum zur Verfügung, in dem  diese selber wohnen können. Wie kann der Träger sich selber absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten zu können und zu halten. Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klienten z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können.

Im Rahmen der zweitägigen Fortbildung sollen Grundkenntnisse im Mietrecht vermittelt werden. In zwei Tagen werden die Rechte des Trägers als Vermieter und die Rechte des Trägers als Mieter anhand von Fallbeispielen dargestellt. Den Teilnehmerinnen wird viel Raum für eigene Fragen eingeräumt.

Die Veranstaltung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte Sozialer Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter, Interessierte

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe- Grundlagen zur bestmöglichsten Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter SfBB

11.06.2018, 09:45Uhr- 17:15Uhr, Jagdschloss Glienicke
Dozent: Benjamin Raabe (Rechtsanwalt Berlin)

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung.

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff).
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Junge Geflüchtete und Jugendhilfe

Fortbildung
Veranstalter: Familien für Kinder

31.05.2018, 18 – 21 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendige Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Fortbildung richtet sich vor allem an Pflegeeltern, die mit jungen Geflüchteten arbeitet und lebt.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Rechtsbeziehungen zwischen Kinder, Kindertagesstätte und Eltern

Fortbildung
Veranstalter: Dachverband der Braunschweiger Elterninitiativkindergärten, in Zusammenarbeit mit Bildungswerk Verdi, Altewiekring 52, 38102 Braunschweig

16.05.2018, 9.00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen.
In dieser Fortbildung geht es um Fragen rund ums Betreuungsverhältnis. Welche Rechte und Pflichten hat der Träger gegenüber den Eltern. Was ist ein Betreuungsvertrag? Welche Rolle spielt die Zugehörigkeit zu der Elterninitiative? Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich der Befugnisse der Erzieher in der KiTa. Erörtert werden ebenfalls Fragen des Kinderschutzes.

Es handelt sich um eine interne Fortbildung.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

23.04.2018, 14.30 Uhr, Hotel Econtel  Sömmeringstr. 24, 10589 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Schweigerecht und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Evangelisches Johannisstift

23.04.2018, 9 Uhr
Evangelisches Johnannisstift, Schönwalder Allee 26/45, 13587 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an die  Mitarbeiter des Trägers.

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Hilfen für junge Volljährige durchsetzen § 41 SGB VIII

Fortbildung
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

18.04. 2018  von 9.00 bis 15.00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Anhand von Fallbeispielen werden zwei Themenkreise erörtert. Erstens die rechtlichen Grundlagen: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?

Zweitens die Hilfen für junge Volljährige: Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter oder das Sozialamt? Hält ein Geschäftsbereich den anderen für zuständig, wird der betroffene junge Mensch häufig lediglich weiter verwiesen. Wie kann hier weiter geholfen werden? Können die Hilfen auch gemeinsam gewährt werden? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten?

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Flyer_§41 SGB VIII FoBi_07.03.2018

Haftung in der Behindertenarbeit

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

22.03.2018
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- und versicherungsrechtliche Fragen auseinandersetzen.

Anmeldung über den Veranstalter

Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

21.03.2018
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz
von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die
Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Anmeldung über den Veranstalter

Strafrechtliche Fragen bei der Arbeit mit Jugendlichen

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

20.03.2018
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Ein Jugendlicher soll einen Türsteher in der Diskothek verletzt haben. Was ist hier zu tun? Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht die Struktur des Strafverfahrens mit dem Schwerpunkt Jugendverfahren. Wir werden uns mit der Rolle von Jugendlichen und junge Erwachsenen als Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen beschäftigen. Dabei wollen wir typische Situationen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen erörtern. Schließlich werden wir auch Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter/innen im Bereich der Jugendhilfe behandeln.

Anmeldung über den Veranstalter

Hilfe für junge Volljährige

Vortrag
Veranstalter: Off Road Kids, interne Fortbildng

19.03.2018, 9 – 15Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Für viele junge Menschen ist die Jugendhilfe mit Volljährigkeit beendet. Spätestens dann wird die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr gewährt. In der Realität lässt sich der Hilfebedarf aber nicht an einer Altersgrenze festmachen. Denn: auch über den 18. Geburtstag soll es bei entsprechendem Bedarf Leistungen vom Jugendamt geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Rechtsgrundlagen der Hilfen für junge Volljährige, aber auch die Abgrenzung zur Hilfen des Jobcenters und des Bezirksamt anhand von Fallbeispielen erörtert werden.

Weiterhin geht es um Fragen der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Kostenheranziehung.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, die Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge übernommen oder sich hierfür bereit erklärt haben.

Rechtsbeziehungen zwischen Kinder, Kindertagesstätte und Eltern

Fortbildung
Veranstalter: Dachverband der Braunschweiger Elterninitiativkindergärten, in Zusammenarbeit mit Bildungswerk Verdi (www.bw-verdi.de), Altewiekring 52, 38102 Braunschweig

28.02.2018, 9.00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen.
In dieser Fortbildung geht es um Fragen rund ums Betreuungsverhältnis. Welche Rechte und Pflichten hat der Träger gegenüber den Eltern. Was ist ein Betreuungsvertrag? Welche Rolle spielt die Zugehörigkeit zu der Elterninitiative? Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich der Befugnisse der Erzieher in der KiTa. Erörtert werden ebenfalls Fragen des Kinderschutzes.

Es handelt sich um eine interne Fortbildung.