Haftung in der Behindertenarbeit

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool NRW
Fachpool Herne, Overwegstr. 31, 44625 Herne

22.03.2018
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- und versicherungsrechtliche Fragen auseinandersetzen.

Anmeldung über den Veranstalter