Im Jugendhilferecht ist vor allem Rechtsanwalt Raabe tätig.
Wir vertreten jungen Menschen und ihre Eltern unter anderem:
- bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüchen (Hilfen zur Erziehung, Jugendberufshilfe, u.a.) gegenüber dem Jugendamt
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII
- gegenüber überhöhten Forderungen auf Kostenbeteiligung und Heranziehung zu den Kosten
Wir vertreten und beraten freie Jugendhilfeträger insbesondere:
- in Fragen des Zuwendungsrechts und der Kostensatzfinanzierung
- bei dem Erhalt von Betriebserlaubnissen
- beim Entwurf von Vereinbarungen und Verträgen mit den zu Betreuenden und dem Jugendamt
- bei Fragen der Aufsichtspflicht, der zur Ausübung übertragenen Personensorge
- bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hilfeplanverfahren
- bei allen rechtlichen Fragen im Rahmen von Neukonzeptionierungen von Jugendhilfemaßnahmen
- bei Fragen rund um den Sozialdatenschutz
- Regelsatzkürzungen und Nebenkosten
Wir geben Schulungen u.a. zu:
- Rechtsansprüchen in der Jugendhilfe
- Aufsichtspflichten
- Sozialverwaltungsverfahren
- Rechtsschutz in der Jugendhilfe
- Ansprüche auf Geldleistungen, Jugendhilfe, Ausbildungsförderung u.a.
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz
- Strafrechtliche Risiken bei der Arbeit mit jungen Menschen
- Weitere Themen finden sich unter Vorträge