Jugendhilferecht

Im Jugendhilferecht ist vor allem Rechtsanwalt Raabe tätig.

Wir vertreten jungen Menschen und ihre Eltern unter anderem:

  • bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüchen (Hilfen zur Erziehung, Jugendberufshilfe, u.a.) gegenüber dem Jugendamt
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII
  • gegenüber überhöhten Forderungen auf Kostenbeteiligung und Heranziehung zu den Kosten

Wir vertreten und beraten freie Jugendhilfeträger insbesondere:

  • in Fragen des Zuwendungsrechts und der Kostensatzfinanzierung
  • bei dem Erhalt von Betriebserlaubnissen
  • beim Entwurf von Vereinbarungen und Verträgen mit den zu Betreuenden und dem Jugendamt
  • bei Fragen der Aufsichtspflicht, der zur Ausübung übertragenen Personensorge
  • bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hilfeplanverfahren
  • bei allen rechtlichen Fragen im Rahmen von Neukonzeptionierungen von Jugendhilfemaßnahmen
  • bei Fragen rund um den Sozialdatenschutz
  • Regelsatzkürzungen und Nebenkosten

Wir geben Schulungen u.a. zu:

  • Rechtsansprüchen in der Jugendhilfe
  • Aufsichtspflichten
  • Sozialverwaltungsverfahren
  • Rechtsschutz in der Jugendhilfe
  • Ansprüche auf Geldleistungen, Jugendhilfe, Ausbildungsförderung u.a.
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz
  • Strafrechtliche Risiken bei der Arbeit mit jungen Menschen
  • Weitere Themen finden sich unter Vorträge