Georg Fähle

Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Leipzig
Seit 2020 als Rechtsanwalt bei der Berliner Rechtsanwaltskammer zugelassen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

In meiner anwaltlichen Tätigkeit konzentriere ich mich auf die Schwerpunkte, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und das Antidiskriminierungsrecht.

Ich vertrete und berate ausschließlich Mieter_innen bei allen Fragen und Problemen im Rahmen des Wohnungs- und Gewerbemietrechts, insbesondere bei der Abwehr von Mieterhöhungen, Kündigungen sowie bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungen und Minderung und der Kautionsrückforderung. Ich bin seit Jahren mietenpolitisch aktiv und im Arbeitskreis Mietrecht im Republikanischen Anwaltsverein.

Wohnungseigentümer_innen berate ich bei Fragen rund um die Gemeinschaft, zum Beispiel bezüglich der Beteiligung an den Kosten von baulichen Veränderungen, außerdem bei Konflikten mit der Hausverwaltung oder anderen Eigentümer_innen, etwa wegen der Nutzung des Sondereigentums.

Im Arbeitsrecht bin ich Ansprechpartner bei Problemen und Fragen im Zusammenhang des Beginns und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses insb. bei Kündigungen und dem Umgang mit Arbeitsverträgen. Auch wenn während des Arbeitsverhältnisses Konfliktsituationen und Unsicherheiten auftauchen, berate und vertrete ich Sie gern.

Sowohl im Arbeitsverhältnis als auch bei der Wohnungssuche und anderen Massengeschäften erfahren Menschen immer wieder Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund von – zum Teil auch nur von außen zugeschriebenen – Merkmalen, wie dem Geschlecht, der Herkunft der sexuellen Identität einer Behinderung, der Religion oder dem Alter.  Wenn Sie von solchen Erfahrungen betroffen sind und diese nicht hinnehmen wollen, berate und vertrete ich Sie gern. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet eine Reihe von Reaktionsmöglichkeiten um beispielsweise Wiederholungen zu unterbinden oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Aber auch bei diskriminierenden Handlungen durch die öffentliche Hand, etwa bei „Racial Profiling“, bespreche ich mit Ihnen die rechtlichen Handlungsperspektiven.  Liegt etwa ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz vor, vertrete ich Sie gern auch in dem dann zu führenden Verwaltungsrechtlichen Verfahren.

I offer my legal advice in English within all matters concerning the Law of Antidiscrimination and to tenants in topics of tenancy law.