Georg Fähle

Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Leipzig.
Seit 2020 als Rechtsanwalt bei der Berliner Rechtsanwaltskammer zugelassen.
Seit 2023 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

In meiner anwaltlichen Tätigkeit konzentriere ich mich auf die Schwerpunkte: Mietrecht für Mieter*innen, Wohnungseigentumsrecht und das Antidiskriminierungsrecht.

Ich vertrete und berate ausschließlich Mieter*innen in allen Fragen und Angelegenheiten des Wohnungs- und Gewerbemietrechts. Dazu gehören insbesondere die Durchsetzung der Mietpreisbremse und der Umgang mit Kündigungen, sei es wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen. Zudem unterstütze ich bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungen, Mietminderungen und der Rückforderung von Kautionen. Besonders intensiv beschäftige ich mich auch mit Fragen zur Untermietgenehmigung und der Problematik befristeter Mietverträge bzw, sog. Kurzzeitmietverträge, welche auch häufig mit einer Möblierung einhergehen und häufig eine Umgehung mieter*innenschützender Normen zum Ziel haben. Seit vielen Jahren bin ich mietenpolitisch aktiv und engagiere mich im u.a. im Arbeitskreis Mietrecht des Republikanischen Anwältinnen und Anwaltsvereins.

Wohnungseigentümer*innen berate ich bei Fragen rund um die Gemeinschaft, zum Beispiel bezüglich der Beteiligung an den Kosten von baulichen Veränderungen, außerdem bei Konflikten mit der Hausverwaltung oder anderen Eigentümer_innen, etwa wegen der Nutzung des Sondereigentums.

Sowohl im Arbeitsverhältnis als auch bei der Wohnungssuche und anderen Massengeschäften erfahren Menschen immer wieder Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund von – zum Teil auch nur von außen zugeschriebenen – Merkmalen, wie dem Geschlecht, der Herkunft der sexuellen Identität einer Behinderung, der Religion oder dem Alter.  Wenn Sie von solchen Erfahrungen betroffen sind und diese nicht hinnehmen wollen, berate und vertrete ich Sie gern. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet eine Reihe von Reaktionsmöglichkeiten um beispielsweise Wiederholungen zu unterbinden oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Aber auch bei diskriminierenden Handlungen durch die öffentliche Hand, etwa bei „Racial Profiling“, bespreche ich mit Ihnen die rechtlichen Handlungsperspektiven.  Liegt etwa ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz vor, vertrete ich Sie gern auch in dem dann zu führenden Verwaltungsrechtlichen Verfahren.

English:

I offer my legal advice in English within all matters concerning the Law of Antidiscrimination and to tenants in topics of tenancy law.

As a dedicated tenant advocate in tenancy law, I exclusively represent tenants in disputes with landlords. Whether you’re facing issues with rent amounts, have received a termination notice due to personal use or other reasons, or are considering ending your lease, I’m here to provide expert advice and representation. I also handle matters related to security deposits and deficiencies, ensuring that your rights are protected throughout the process. Additionally, I have a particular interest in subletting permissions and fixed-term tenancy agreements, especially those involving furnished apartments. I’m pleased to offer my services in English to ensure clear communication and understanding.