Vorträge 2014

Mietprozessrecht, Vertretung von Mietern und Mieterinnen vor Gericht

Fortbildung
Veranstalter: Republikanischer Anwaltsverein

6.12.2014, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Referenten: RA Benjamin Raabe und RA Henrik Solf

Wohnungsmietrechtliche Auseinandersetzungen machen einen erheblichen Anteil der amtsgerichtlichen Verfahren aus. Dies spiegelt die existenzielle Bedeutung wider, die das Wohnen für die Menschen hat. Wegen der Vielfalt der Probleme und der Besonderheiten eines Dauerschuldverhältnisses bietet der mietrechtlich Prozess nahezu alle Verfahrensarten und Besonderheiten der ZPO. Dies stellt für die auf Mieterseite tätigen Kolleginnen und Kollegen ein hohes Risiko dar, birgt aber auch viele Chancen, durch geschickte Prozessführung
Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen.
In der Veranstaltung sollen die wichtigsten zivilprozessualen Probleme der wohnungsmietrechtlichen Praxis erörtert werden. Besonderen Wert legen die Referenten dabei auf die Darstellung und Entwicklung von Prozesstaktiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und dem Mietrechtsänderungsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie unter rav_programm_2014-15_web
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII

Vortrag
Veranstalter: Berliner Landesjugendhilfeausschuss in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

11.11.2014, 9:45 Uhr im Pfefferwerk
Fachtag Jugendberufshilfe
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Jugendberufshilfe fristet trotz steigenden Bedarfen junger Menschen ein Schattendasein. Diese eigentlich sehr effektive Hilfe zu Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Berufsabschlusses sieht sich in Konkurrenz zu den Maßnahmen vom Arbeitsamt und Jobcenter. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen zeichnet die Jugendberufshilfe einen wesentlich stärkeren individuellen Ansatz und vor allem eine bessere sozialpädagogische Betreuung aus. Da die Jugendberufshilfe gegenüber von Hilfen anderer Sozialleistungsträgern nachrangig ist, wird Jugendberufshilfe nur selten bewilligt. Aber müssen sich die jungen Menschen mit einer abschlägigen Entscheidung abfinden oder haben Sie möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine über § 13 SGB VIII finanzierte Maßnahme ? Im Vortrag beschäftigt sich der Referent vor allem mit den Fragen des Vorranges und Nachranges und der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.

Partizipation im Hilfeplanverfahren

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg.

19.09.2014, 10 Uhr, Ort wird noch bekanntgegeben
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die ihr Wissen über Rechtsansprüche
und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.
Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Hilfeplanverfahren ist eine
wichtige Vorraussetzung für einen gelingenden Hilfeprozess.
– Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung)?
– Welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
– Wo beginnt Mitwirkung in der Hilfeplanung?
– Welche Handlungsoptionen und Rechtswege bleiben, wenn der Hilfeplanprozess nicht gelingt.
– Wie können die Rechte der Betroffenen konstruktiv unterstützt und durchgesetzt werden?
Anhand von Fallbeispielen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Hilfeplanung und die
Partizipationsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.

Die Anmeldung erfolgt  beim Veranstalter.

Schweigepflicht / Schweigerecht in der Jugendhilfe

Vortrag
18.06.2014, 09 – 14.30 Uhr, Gemeindezentrum Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Sind MitarbeiterInnen der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?

Und wie ist es, wenn sie Kenntnis von Straftaten erhalten, dürfen sie diese überhaupt der Polizei, dem Jugendamt oder anderen Personen mitteilen? Machen sich Betreuer oder Betreuerinnen strafbar, wenn sie nichts oder wenn sie zuviel sagen? Das Thema Schweigepflicht / Schweigerecht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Die Fortbildung richtet sich an MitarbeiterInnen der Jugendhilfe. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der Förderung von Jugendlichen in den SGB II, III, VIII und IX

Vortrag und Seminar
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg.

Vortrag und Seminar
13.06.2014, 10.00 Uhr,Ort wird noch bekanntgegeben
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an MitarbeiterInnen von freien Trägern der Jugendberufshilfe, an SchulsozialarbeiterInnen und an BerufseinsteigerberaterInnen. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen an junge Menschen in Zusammenhang mit der Förderung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern besprochen werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Abgrenzungen der verschiedenen Hilfen sowie die verschiedenen Verwaltungsverfahren erörtert.

Die Anmeldung erfolgt beim Veranstalter.

Anspruch auf schulbegleitende Hilfen gegenüber dem Jugendamt / Behindertenhilfe

Vortrag
21.05.2014, 9 – 15 Uhr, Gemeindezentrum Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen(bspw. Legasthenie, ADHS, Vorliegen einer Behinderungoder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und /oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII). Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung, ebenso wie das Schulrecht. Ein Skript wird zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Fachkräfte die im schulnahen Bereich arbeiten, wie SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Schweigepflicht / Schweigerecht in der Jugendhilfe

09.04.2014, 10 – 15.30 Uhr, Gemeindezentrum Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfee .V.

Sind MitarbeiterInnen der Jugendhilfe verpflichtet,Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?

Und wie ist es, wenn sie Kenntnis von Straftaten erhalten, dürfen sie diese überhaupt der Polizei, dem Jugendamt oder anderen Personen mitteilen? Machen sich Betreuer oder Betreuerinnen strafbar, wenn sie nichts oder wenn sie zuviel sagen? Das Thema Schweigepflicht / Schweigerecht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Die Fortbildung richtet sich an MitarbeiterInnen der Jugendhilfe. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Einführung in das Wohnraummietrecht Rechtliche Vertretung von Mieterinnen und Mietern

Vortrag
Veranstalter: RAV
29.03.2014 10:00 bis 16:00, Veranstaltungsort: GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Referenten: RA e Benjamin Raabe und Henrik Solf

Die Veranstaltung soll einen Überblick über wesentliche Probleme im Zusammenhang mit der Vertretung von Wohnraummieterinnen und -mietern geben. Dabei sollen die ersten Erfahrungen mit dem Mietrechtsänderungsgesetz besondere Berücksichtigung finden. Die Darstellung orientiert sich an den praktischen Fragen der anwaltlichen Tätigkeit. Anhand von Fällen werden Strategien dargestellt, Mieterinnen und Mietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.

Behandelt werden u.a. folgende Themenkreise:
Mängel und Gewährleistungsrechte
Modernisierung
Kündigung

Anmeldung:
RAV-Fortbildung_Einführung_in_das_Wohnraummietrecht_B.Raabe_und_H.Solf_29.3.14_Berlin (PDF)

Rechtsansprüche auf Leistungen in der Jugendhilfe

Vortrag und Seminar
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V.
Vortrag und Seminar in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädadogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

14.02.2014, 10.00 Uhr, Ort: Stiftung Sozialpädagogisches Institut „Walter May“
Niederlassung Brandenburg, Mehrgenerationenhaus „Mikado“ Frankfurt/ O.
Franz- Mehring- Straße 20, 15230 Frankfurt/ O.
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe In Zeiten knapper Kassen werden jungen Menschen regelmäßig ihnen zustehende Leistungen verwehrt. Selten wehren sich die Betroffenen hiergegen, im Allgemeinen aus Unkenntnis ihrer Rechte. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe dargestellt und vertieft werden. Schwerpunkt liegt hier auf den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Daneben werden verfahrensrechtliche Fragen und die Möglichkeit der gerichtlichen
Durchsetzung anhand von Fallbespielen erörtert.

Die Anmeldung erfolgt beim Veranstalter unter der mail: elbel@boje-brandenburg.de.