Anspruch auf schulbegleitende Hilfen gegenüber dem Jugendamt / Behindertenhilfe

Vortrag
21.05.2014, 9 – 15 Uhr, Gemeindezentrum Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen(bspw. Legasthenie, ADHS, Vorliegen einer Behinderungoder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und /oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII). Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung, ebenso wie das Schulrecht. Ein Skript wird zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Fachkräfte die im schulnahen Bereich arbeiten, wie SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.