Vorträge 2022

Übergänge für junge Volljährige gut begleiten. Auch an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen.

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

21.06.2022, 9:00 – 15:00 Uhr, Frankfurt am Main

Junge Menschen aus Pflegefamilien und Heimerziehung stehen beim Hilfeende vor vielfältigen Herausforderungen. Sie müssen neben dem Ankommen in der eigenen Wohnung, den Übergang in Ausbildung und Arbeit und ihre Existenzsicherung bewältigen und sind dabei weitgehend auf sich allein gestellt. Hierauf fühlen sich viele Care Leaver nicht angemessen vorbereitet. Viele beziehen nach dem Hilfeende auch weiter öffentliche Leistungen; dieser Übergang aus den Erziehungshilfen verläuft jedoch selten reibungslos.

Zentrales Anliegen der Fortbildung ist die Erarbeitung von Ansatzpunkten einer guten Begleitung junger Menschen im Übergang in ihr Erwachsenenleben. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Hilfeplanung im Übergang sowie der Begleitung des Übergangs in andere Leistungssysteme.

Inhalte der Fortbildung sind:

  • Der Übergang aus Sicht der Adressat_innen/Vorstellung des Careleaver Deutschland e.V.
  • Von der Hilfe- zur Übergangsplanung: Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Erleichterung des Übergangs in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende: rechtliche Aspekte und Vorstellung von Beispielen guter Praxis des Übergangs an den Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Mängel und Minderung im Mietrecht

Veranstalter: Paritätische Akademie Berlin

13.06.2022, 9:00 – 13:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Mängel in den angemieteten Räumen sind das Hauptproblem im Mietrecht. Wie kann ich die Vermietenden dazu bringen, dass der Mangel beseitigt wird. Kann ich mindern oder gar Schadensersatz verlangen? Welche Rolle spielen hier vertragliche Absprachen?

Das Thema wird anhand von konkreten Fällen aus der Praxis dargestellt und Sie erhalten viel Raum für Ihre Fragen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool Herne

10.06.2022, 09:30 – 17:00 Uhr, online
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und durch das Kinder- Jugendstärkungsgesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Aufsichtspflicht in der Jugendhilfe – strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool Herne

09.06.2022, 9:30 – 17:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Frage nach der persönlichen Haftung ist im Kontext der Jugendhilfe extrem wichtig.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Werden Feste veranstaltet oder Jugendzentren betrieben, stellt sich die Frage, welche Verantwortung die Mitarbeiter des Veranstalters für die Besucher haben. Besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht und wie weit geht sie? Muss bei einer Verletzung eines Betreuten, eines Besuches oder eines Dritten der verantwortliche Mitarbeiters der Jugendhilfeeinrichtung, die Honorarkraft oder der Träger selber Schadensersatz leisten und wie muss man sich hier verhalten?
Zu einem Schaden  muss es aber gar nicht kommen; schon allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt.
Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Strafrechtliche Fragen in der Arbeit mit jungen Menschen

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Hamburg

30.03.2022, 9:00 – 15:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Ein Jugendlicher soll einen Türsteher in der Diskothek verletzt haben. Eine andere Jugendliche soll zum wiederholten Mal Diebstahl begangen haben. Was ist hier zu tun?

Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht die Struktur des Strafverfahrens, mit dem Schwerpunkt Jugendverfahren. Wir werden uns mit der Rolle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen beschäftigen. Dabei wollen wir typische Situationen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen erörtern.
Schließlich werden wir auch die Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter*innen im Bereich der Jugendhilfe behandeln. Tatsächlich stehen Mitarbeitende in der Jugendhilfe nicht mit einem Bein im Gefängnis. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wo mögliche Risiken lauern – Stichwort Aufsichtspflicht.

Ziel: Sie erlangen die Kompetenz, sich selbst und Ihre Mitarbeiter*innen oder Kolleg*innen in einem stark angstbesetzten Bereich zu stärken und Sicherheit im Umgang mit Ermittlungsbehörden zu vermitteln.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Rechtsansprüche auf Leistungen in der Jugendhilfe

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Hamburg

29.03.2022, 09:00 – 15:00 Uhr, online
Dozent: RA Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe. In Zeiten knapper Kassen werden jungen Menschen regelmäßig Leistungen verwehrt, die ihnen zustehen. Selten wehren sich die Betroffenen, im Allgemeinen aus Unkenntnis ihrer Rechte.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe dargestellt und vertieft werden. Schwerpunkt liegt hier auf den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Daneben werden verfahrensrechtliche Fragen und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung anhand von Fallbeispielen erörtert.

Ziel: Sie erhalten Optionen bei einer gerichtlichen Durchsetzung und erweitern Ihre Handlungspalette in der Auseinandersetzung mit dem Jugendamt.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Jugendhilfeträger als Vermieter und Mieter

Workshop
Veranstalter: Paritätische Akademie Berlin

15.03.2022, 9:00 – 15:00 Uhr, online
Dozent:  RA Benjamin Raabe

Eine Mischform aus juristischer Expertise und gleichzeitiger Möglichkeit des gemeinsamen Erfahrungsaustausches mit anderen Trägern. Im Rahmen der Veranstaltung werden anhand von Fallbeispielen praktische Probleme im Umgang mit Trägerwohnungen aus der Perspektive des vermietenden und des mietenden Trägers erörtert.

In diesem Workshop werden fundierte Kenntnisse und Argumentationsgrundlagen aus juristischer Perspektive vermittelt, Beispiele aus der Praxis der freien Träger erörtert und diskutiert sowie Hilfestellungen bei den Verhandlungen gegeben.

Es geht um Fragen der Miethöhe, der Vertragslaufzeit, der Mängel und der Kündigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen, die mit der Verwaltung von Trägerwohnungen betraut sind.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Träger als Vermieter und Mieter

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Dortmund

07. und 08.03.2022, jeweils 9:00 – 16:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Häusliche Gewalt – aus psychologischer und juristischer Sicht

Seminar
Veranstalter: Fachpool Herne, Gemeindezentrum Regenkamp

01. und 02.03.2022 jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr
Referenten:
RA Benjamin Raabe, Dipl. Psych. Stefan Waschlewski

Innerhalb dieses Seminares setzen Sie sich mit dem Phänomen der häuslichen Gewalt auseinander, bevor die unterschiedlichen Tätertypen im Kontext dieser Gewaltform erläutert werden. Dabei liegt das Augenmerk auf dem Verstehen der Gewaltspirale, in deren Rahmen der Täter seine Gewalthandlungen plant, vorbereitet, rechtfertigt und vollzieht.
Auf häusliche Gewalt durch Frauen wird zusätzlich eingegangen.
Folgen für die betroffenen PartnerInnen und Kinder, die betroffen oder Zeuge der häuslichen Gewalt sind, werden klar beschrieben. Sie erlernen Hilfs- und Kooperationsmöglichkeiten.
Das Thema der häuslichen Gewalt wird juristisch aus der Perspektive des Täters und der betroffenen Familienmitglieder beleuchtet. Es erfolgt eine kurze Einführung in die Strafbarkeit von Körperverletzungsdelikten. Sie lernen Sanktionssysteme sowie alternative Verfahrenserledigung kennen. Zudem erfahren Sie Möglichkeiten der juristischen Hilfe und erläutern Fragen nach Schmerzensgeld

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Money Money Money Finanzierungsmöglichkeiten junger Menschen

Fortbildung
Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Berlin–Brandenburg (SFBB), Königsstr. 36b, 14109 Berlin

24.02.2022, 09.00 Uhr
Referent:
RA Benjamin Raabe

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Als Schüler*in mag es noch ohne Weiteres Hilfen zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wie viel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden. Themen sind unter anderem: Unterhalt, BaföG, BAB, AlG II, wirtschaftliche Jugendhilfe und Wohngeld

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: SFBB

17.02.2022, 09:00 Uhr, Online
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fachliche Weiterentwicklung der Ombudsstellen durch die Rechtsstellung im SGB VIII

Vortrag
Veranstalter: Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe BVkE

16.02.2022, 10:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag erfolgt im Rahmen der Seminarreihe  „Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel – Aufbruch, Umbruch, Innovation“. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 wurden Beteiligungsrechte ausgebaut. Speziell wurden Ombudstellen in § 9a SGB VIII gesetzlich verankert und die Länder verpflichtet unabhängige Stellen zur Vermittlung zwischen jungen Menschen, dem Jugendamt und den freien Trägern einzurichten. Dies wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Bedarfe definieren und durchsetzen

Fortbildung
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

08.02.2022, 09:00 – 13:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

In Zeiten knapper Kassen stehen Sozialleistungsbehörden unter Druck Kosten zu sparen Es gibt häufig Versuche, aus einer stationären eine ambulante Jugendhilfemaßnahme zu machen und Jugendliche an das Jobcenter zu verweisen, das dann Miete und Lebensunterhalt übernehmen soll. Aber geht das so einfach ? Wie können sich Fachkräfte gegen bedarfsungerechte Strategien wehren? Was sind die Unterschiede zwischen den Hilfen nach §§ 30, 34 35 SGB VIII. Wie kann ich den individuellen Bedarf des Jugendlichen definieren und durchsetzen? Wann ist  das Jugendamt zuständig, wann das Jobcenter?

Anhand von Fallbeispielen soll der Erziehungsbedarf (§§ 27 ff) und der Bedarf für junge Volljährige erörtert werden.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen und vertiefen wollen. Ziel der Veranstaltung ist es Jugendliche in Zukunft besser umfassend zu unterstützen und das Verfahren zwischen den Ämtern kompetent begleiten zu können.

Die Anmeldung erfolgt übe den Veranstalter.

Träger als Vermieter und Mieter

Vortrag
Veranstalter: Paritätische Akademie Thüringen

02.02.2022, 9:00 – 16:00 Uhr
Referent:
RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Einführung in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Vortrag
Veranstalter: Paritätische Akademie Berlin

13.01.2022
Referent: RA Benjamin Raabe

Für Menschen in Einrichtungen, denen von einem freien Träger nicht nur Wohnraum, sondern auch Betreuung zur Verfügung gestellt wird, kann ein besonderes Recht gelten, das des WBVG. Aber wann gilt es, was muss der Träger beim Vertragsschluss beachten, was ist mit Entgelterhöhung oder Kündigung?

Anhand von Fällen aus der Praxis werden die wesentlichen Probleme erörtert. Sie erhalten viel Raum für Ihre konkreten Fragen.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte, Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen und Sozialarbeiter*innen

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter