Aktuelles

Fortbildung: RA Benjamin Raabe, Nebenkosten in Trägerwohnungen

09.09.2024, Paritätische Akademie NRW, die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: RA Benjamin Raabe, Gewerbemietverträge richtig gestalten und korrekt abrechnen.

13.05.2024, Paritätische Akademie Berlin, , die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: RA Benjamin Raabe, Der Verein als Mieter und Vermieter von Wohnraum

06.05 – 07.05.2024, Paritätische Akademie NRW, die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: RA Benjamin Raabe, Rechtliche Herausforderungen rund um die Trägerwohnung

23.04.2024 Paritätische Akademie NRW, die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Gewerbemietrecht für freie Träger der Jugendhilfe

08.04.2024, Paritätische Akademie Berlin, Online, , Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: RA Benjamin Raabe zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

16.04.2024, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe, Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

23.05.2024, Fachpool Herne,  online. Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildung: RA Benjamin Raabe zur Hilfe für Junge Volljährige

18.03.2024, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe, Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

25.06.2024, IGFH, Frankfurt, die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

11.11.2024, Jugendberufshilfe Thüringen in Erfurt, Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Fortbildungreihe für Berni e.V. Niedersachsen

RA Benjamin Raabe schult die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen  unter anderem zu dem Thema Rechtsansprüche, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe.

Vortrag Mietgerichtstag 2024

RA Benjamin Raabe hält am 22.03.2024 beim Deutschen Mietrechtstag einen Vortrag zum Thema: Neue Herausforderungen bei der Betriebskostenumlage – Energiekrise und Informationspflichten

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

RA Benjamin Raabe nahm als Sachverständiger am 19.02.2024 im Rechtsausschuss zum Thema Bekämpfung von Mietwucher teil

Rechtsgutachten

RA Benjamin Raabe erstellte im Auftrag des AWO Bundesverbandes ein Gutachten über die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit

Ausstellung

Stefan Nafzger, Berlin Bang Bang

Ausstellungseröffnung am 10.02.2023 um 19 Uhr
Musikalisch begleitet wird der Abend von der Band Barrio Parcero

Die Trägerwohnung

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat einen Aufsatz in der WuM 2022, 645 zu diesem Thema veröffentlicht.

Ombudschaft in der Jugendhilfe

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat in der Zeitschrift Das Jugendamt 2022, 418 einen Aufsatz zu diesem Thema veröffentlicht.

Bundesweiter Mietendeckel; Regelungsmöglichkeit und Beitrag für eine soziale Wohnraumversorgung, Studie

» Studie bundesweiter Mietendeckelerfassung
von Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Dr. Andrej Holm

Der finanzielle Härteeinwand gegen die Modernisierungsmieterhöhung oder wie viel Einkommen muss der Mieter für die Modernisierung einsetzen?

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat in der WuM 2020, 673 einen Aufsatz zu diesem Thema veröffentlicht

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

RA Benjamin Raabe nahm als Sachverständiger am 09.12.2020 im Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse teil.

Rechtsgutachten zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat für die Bundeskoordinierungsstelle Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ein Rechtsgutachten zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe erstellt.

Handreichung Leaving Care, Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwahsenleben

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat gemeinsam mit Severine Thomas die Broschüre „Handreichung Leaving Care“ erstellt.

Praxisleitfaden Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat gemeinsam mit Karina Schulze und Sabine Bösing für den Paritätischen  Gesamtverband eine Broschüre „Praxisleitfaden Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter“ erstellt.

Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Tietzsch in der WuM 2017, 688 ff einen Aufsatz zu diesem Thema veröffentlicht.

Der Abbau des Kündigungsschutzes im Wohnraummietrecht

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat in der WuM 2017, 67 ff einen Aufsatz zu diesem Thema veröffentlicht (PDF).

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

RA Benjamin Raabe nahm als Sachverständiger für den RAV an der Anhörung im Rechtsausschuss zum Mietrechtsänderungsgesetzt teil.

Das Wohnraumkündigungsrecht klarer fassen !

Rechtsanwalt Benjamin Raabe hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Tietzsch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Wohnraumkündigungsrechts erarbeitet.
begruenung-kuendigungsrecht-aendern-Kurztext, kuendigungsrecht-novellierung-normtext, kuendigungsaendern-begruendung

Regelungen zur Miethöhe im In- und Ausland

Auf der Konferenz des Netzwerkes Mieten und Wohnen in Berlin hielt Benjamin Raabe am 16.09.2016 einen Vortrag zum Thema „Regelungen zur Miethöhe im In- und Ausland.
regelungen-zur-miethoehe-im-in-und-Ausland

Soziales Mietrecht in Europa

Auf der Konferenz des Netzwerkes Mieten und Wohnen in Hamburg hielt RA Benjamin Raabe am 25.09.2015 einen Vortrag zum Thema „Soziales Mietrecht in Europa“
Soziales Mietrecht in Europa

Ansprüche gegen das Jugendamt auf Hilfen zur Erziehung:

Beitrag
Diesen Beitrag hat Rechtsanwalt Benjamin Raabe für die Stiftung SPI erstellt. Es werden die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Jugendamt dargestellt.
Download » www.stiftung-spi.de/download/sozraum/infoblatt_63.pdf

Rechtliche Herausforderungen rund um die Trägerwohnung

Besonderheiten und Fallstricke bei der Vertragsgestaltung und Durchführung, Online Seminar
Veranstalter: Paritätische Akademie NRW

23.02.2023, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

In diesem Online-Seminar lernen Sie anhand von Fallbeispielen die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten zum Anmieten und Vermieten von Wohnraum kennen, damit Sie sich bei der Vertragsgestaltung sicher fühlen. Denn die Doppelrolle als Mieter*in und Vermieter*in kann herausfordernd sein: Als Träger schließen Sie in der Regel einen Gewerberaummietvertrag mit der*dem Vermieter*in ab, während im Vertrag zu den Klient*innen das Wohnraummietrecht angewendet wird.

Der Gesetzgeber hat auf diese Problemlage durch eine Reform reagiert, die die Rechtsstellung der Träger wesentlich verbessert. Allerdings gilt die Reform nur für Neuverträge. Welche Auswirkungen die Reform für Ihre berufliche Praxis hat, erfahren Sie in diesem Seminar.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

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Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

09.03.2023, 09:00 Uhr, online
Referent:
RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

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Sozialer Träger als Mieter und Vermieter

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Nord, online

20.03. bis 21.03.2023, 9:00 bis 16:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

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Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: Jugendberufshilfe Thüringen

18.04.2023, 09:30 Uhr, Lindenbacher Weg 30, 99099 Erfurt
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

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Grundzüge des SGB VIII

Veranstalter: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin – Brandenburg

09.05.2023, 9:00 Uhr, Online
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die wesentlichen Grundzüge des Jugendhilferechts praxisnah anhand von Fällen dargestellt werden.

Folgende Schwerpunkte werden behandelt:

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freie Träger
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Veranstaltung richtet sich an Familienrichter*innen, anzumelden über den Veranstalter.

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Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

13.06.2023, 09:00 Uhr, Frankfurt
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

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