Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Raabe tätig.

Wir regulieren für Sie Verkehrunfallschäden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers und ggf. auch direkt gegenüber dem Unfallverursacher und helfen Ihnen u.a. bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf:

  • Ersatz der Reparaturkosten, ggf. aufgrund eines Sachverständigengutachtens
  • Wertersatz bei Totalschaden
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Mietwagenkosten
  • Ersatz des Wertverlustes

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Vorfahrverstöße, u.a. ziehen Ordnungswidrigkeiten nach sich, Unfälle mit Personenschäden, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen führen zu Strafverfahren. Wir können Ihnen helfen und Sie in diesen Verfahren verteidigen.

Der Verlust des Führerscheins ist einschneidend. Wir beraten und unterstützen Sie gegenüber der Führerscheinbehörde.
Wir beraten und vertreten Sie rund um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

www.verkehrsrecht-raabe.de