Vorträge 2019

Junge Geflüchtete und Jugendhilfe

Fortbildung
Veranstalter: SFBB

22.08.2019, 9:00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendige Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten

Die Fortbildung richtet sich vor allem an Pflegeeltern, die mit jungen Geflüchteten arbeiten und leben.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe- Grundlagen zur bestmöglichsten Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

18.06.2019, 09:45 Uhr, Frankfurt
Dozent: Benjamin Raabe (Rechtsanwalt Berlin)

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe- Grundlagen zur bestmöglichsten Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: SfBB

13.05.2019, 09:45Uhr- 17:15Uhr, Jagdschloss Glienicke
Dozent: Benjamin Raabe (Rechtsanwalt Berlin)

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Berührung in der pädagogoschen Arbeit: Beruflicher Alltag und rechtliche Fragen

Fortbildung
Veranstalter:  Fachpool gGmbH

MITTWOCH, 27.03.2019, DONNERSTAG, 28.03.2019, JEWEILS VON 09.30 – 16.30 UHR
PÄDAGOGIK & RECHTSWISSENSCHAFTEN
Ev. Kinderheim- und Jugendhilfe Herne & Wanne Eickel gGmbH
Großer Saal, Overwegstr. 31, 44625 Herne, Gemeindezentrum, Regenkamp 78, 44625 Herne

ReferentInnen: Lerntherapeutin und Supervisorin (DVG) Anke Pfeffermann, RA Benjamin Raabe

Neben der seelischen Berührung ist auch die körperliche Berührung eine wichtige Form des Kontakts innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei sind Berührungen vielschichtig: Trost, Festhalten, Spielen, Nachnähren,…. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen bringen traumatsche Erfahrungen und Erlebnisse von Grenzüberschreitungen mit oder sind selbst distanzlos im Kontakt.

Die Wirkung von Berührung kann daher sehr unterschiedlich gewertet werden, was Unsicherheiten und Berührungsängste bei MitarbeiterInnen schüren kann. Scham und Scheu können im Kontext einer helfenden Beziehung eine Einbuße an heilenden Konsequenzen bedeuten. Nicht selten herrschen Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Vorgaben und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

In diesem Seminar erhalten Sie Antworten zu den Fragen: „Wann und wie berühre ich jemanden angemessen? Welche Qualität hat eine ‚gute‘ Berührung? Wie kann diese heilsam genutzt werden?“
Neben der Theorievermittlung, auch auf rechtlicher Ebene, erfahren Sie praxisnah, durch Achtsamkeitsübungen, Rollenspiele und Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, „Handwerkszeug“ für Ihren beruflichen Alltag.
Bringen Sie gern Beispiele aus Ihrer persönlichen Praxis mit.

Anmeldung über den Veranstalter: Fachpool gGmbH

Schweigerecht und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Evangelisches Johannisstift

19.03.2019, 9:00 Uhr
Evangelisches Johnannisstift, Schönwalder Allee 26/45, 13587 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter des Trägers

Jugendhilfe- und migrationsrechtliche Probleme bei der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Fortbildung
Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein

02.03.2019 09:00 bis 17:30 – Berlin Ort, GLS-Campus|Kastanienallee 82|10435 Berlin
ReferentInnen: RAin Annette Fölster und RA Benjamin Raabe

Im Zusammenhang mit der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kommen immer wieder spezifische Fragestellungen auf, die sich aus der besonderen Situation der Minderjährigkeit sowie der Vertretungs- und Betreuungssituation ergeben.
Dieses Seminar soll die rechtliche Situation der Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beleuchten, sowohl in asyl – und aufenthaltsrechtlicher als auch jugendhilferechtlicher Hinsicht. Thematisiert werden u.a.:

  • Aus dem Bereich des SGB VIII: Inobhutnahme und Altersfeststellung; Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen; Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger u. ä.; Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe; Beteiligung im Hilfeplanverfahren; Zuständigkeit und Kosten
  • Vormundschaft
  • Rechtliche Besonderheiten im Asylverfahren und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Ausbildungsduldung, 25 a AufenthG) und beim Familiennachzug

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Kündigung
Vertretung von Mieter*innen vor Gericht

Fortbildung
Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein

16.02.2019 10:00 bis 16:00 – dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | D-22765 Hamburg
Referent: RA Benjamin Raabe

Besonderes Augenmerk soll auf die Kündigung wegen Mietrückstandes, die verhaltensbedingte Kündigung sowie die Eigenbedarfskündigung gerichtet werden. Die gerichtliche Auseinandersetzung um solche Kündigungen wird im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Daneben wird es auch um Kündigungen wegen Vertragsverstößen und um Strategien zur Vermeidung von Kündigungen oder zur Abwendung der Räumung gehen.
Besonderen Wert legt der Referent auf die Darstellung und Entwicklung von Prozesstaktiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Die Neigung des BGH, Kündigungstatbestände laufend zu erweitern, soll ebenfalls erörtert werden.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt

26.01.2019, 14.00 Uhr, Halle an der Saale
Referent: RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter