Fortbildung
Veranstalter: IGFH
18.06.2019, 09:45 Uhr, Frankfurt
Dozent: Benjamin Raabe (Rechtsanwalt Berlin)
Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess eintreten können.
Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:
- § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
- Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
- Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
- Hilfen nach dem BAB /Bafög
- Leistungen nach dem SGB II
- Wohngeld
- Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung