Vorträge 2011

Rechtsbeziehungen zwischen dem Jugendlichen, dem Jugendhilfeträger und den Eltern

24.06.2011, 9.30 Uhr, Berliner Rechtshilfefonds, Die Wille, Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

In dieser Fortbildung geht es um Fragenrund ums Betreuungsverhältnis. Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich der Befugnisse der Jugendbetreuer. Gegenstand der Fortbildung sind auch die Rechtsbeziehungen zum Jugendlichen selbst, die Möglichkeiten zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses und die damit einher gehenden Folgefragen (z.B. zurückgelassenes Inventar).

Weitere Informationen finden Sie unter www.brj-berlin.de
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über den Veranstalter auf www.brj-berlin.de an.

Dyskalkulie, Legasthenie und seelische Behinderung

16.04.2011, 10 – 12 in Wildau
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Brandenburg
Der Vortrag richtet sich an Eltern, Lehrer und weiteren Betreuern von betroffenen SchülerInnen

Vortrag anlässlich des Festaktes zum 20 – jährigen Bestehens des LVL Brandenburg.. Es geht dabei um die Rechtsgrundlagen von Förderungsansprüchen von Kindern und Jugendlichen, die von Leserechtschreib- und Rechenschwäche betroffen sind. Schwerpunkt in diesem Vortrag sind die Ansprüche gegenüber dem Jugendamt und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. Ansprüche gegenüber der Schule werden am Rande thematisiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lvl-brandenburg.de

Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken in der Jugendhilfe

03.03.2011, 9.00 Uhr, Berliner Rechtshilfefonds, Skalitzer Straße 52, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich nur an Mitarbeiter des OSZ
Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage – bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen,
z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken in der Jugendhilfe

14.01.2011, 10 Uhr, Independent Living – Jugendwohnen in Pankow gGmbH
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Independent Living – Jugendwohnen in Pankow gGmbH
Der Vortrag richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter des Veranstalters

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage – bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.b. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.