Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken in der Jugendhilfe

03.03.2011, 9.00 Uhr, Berliner Rechtshilfefonds, Skalitzer Straße 52, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich nur an Mitarbeiter des OSZ
Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage – bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen,
z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.