Auf dem Gebiet des Mietrechts sind Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Rechtsanwalt Georg Fähle tätig. Wir vertreten im Wohnungsmietrecht nur Mieter*innen und Mieter
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei:
- Kündigungen und Räumungsklagen
- Schönheitsreparaturen und damit zusammenhängenden Schadensersatzansprüchen
- Mängeln in den Mieträumen und den damit zusammenhängenden Fragen
- (Mängelbeseitigungs-, Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Schadensersatzrechte)
- Nebenkostenabrechnungen
- Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen
- Modernisierungen
- Fragen rund um die Untermiete
Rechtswalt Raabe gibt in diesem Rechtsgebiet seit Jahren Fortbildung und ist hier auch als Sachverständiger tätig.