Auf dem Rechtsgebiet sind Rechtsanwalt Raabe, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwalt Fähle tätig.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei:
- der Bildung von Wohnungseigentum
- dem Entwerfen von Teilungserklärung und Grundordnung
- Fragen hinsichtlich Inhalt und Grenzen des Sondereigentums
- Der Verfolgung von Rechten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft und Rechte der Gemeinschaft – auch gegenüber Dritten
- der Aufstellung und Überprüfung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
- baulichen Änderungen
- Fragen hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen des Nutzungsrechts
- Wohngeldforderungen
- Beschlussanfechtungen