Wohnungseigentumsrecht

Auf dem Rechtsgebiet sind Rechtsanwalt Raabe, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwalt Fähle tätig.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei:

  • der Bildung von Wohnungseigentum
  • dem Entwerfen von Teilungserklärung und Grundordnung
  • Fragen hinsichtlich Inhalt und Grenzen des Sondereigentums
  • Der Verfolgung von Rechten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft und Rechte der Gemeinschaft – auch gegenüber Dritten
  • der Aufstellung und Überprüfung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
  • baulichen Änderungen
  • Fragen hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen des Nutzungsrechts
  • Wohngeldforderungen
  • Beschlussanfechtungen