Fortbildung
Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein
02.03.2019 09:00 bis 17:30 – Berlin Ort, GLS-Campus|Kastanienallee 82|10435 Berlin
ReferentInnen: RAin Annette Fölster und RA Benjamin Raabe
Im Zusammenhang mit der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kommen immer wieder spezifische Fragestellungen auf, die sich aus der besonderen Situation der Minderjährigkeit sowie der Vertretungs- und Betreuungssituation ergeben.
Dieses Seminar soll die rechtliche Situation der Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beleuchten, sowohl in asyl – und aufenthaltsrechtlicher als auch jugendhilferechtlicher Hinsicht. Thematisiert werden u.a.:
- Aus dem Bereich des SGB VIII: Inobhutnahme und Altersfeststellung; Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen; Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger u. ä.; Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe; Beteiligung im Hilfeplanverfahren; Zuständigkeit und Kosten
- Vormundschaft
- Rechtliche Besonderheiten im Asylverfahren und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Ausbildungsduldung, 25 a AufenthG) und beim Familiennachzug