Schweigerecht und Schweigepflicht in der Arbeit mit jungen Menschen

Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Evangelisches Johannisstift

19.03.2019, 9:00 Uhr
Evangelisches Johnannisstift, Schönwalder Allee 26/45, 13587 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter des Trägers