Aufsichtspflicht in der Jugendhilfe – strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen

Fortbildung
Veranstalter: Fachpool Herne

09.06.2022, 9:30 – 17:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Frage nach der persönlichen Haftung ist im Kontext der Jugendhilfe extrem wichtig.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Werden Feste veranstaltet oder Jugendzentren betrieben, stellt sich die Frage, welche Verantwortung die Mitarbeiter des Veranstalters für die Besucher haben. Besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht und wie weit geht sie? Muss bei einer Verletzung eines Betreuten, eines Besuches oder eines Dritten der verantwortliche Mitarbeiters der Jugendhilfeeinrichtung, die Honorarkraft oder der Träger selber Schadensersatz leisten und wie muss man sich hier verhalten?
Zu einem Schaden  muss es aber gar nicht kommen; schon allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt.
Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.