09.04.2014, 10 – 15.30 Uhr, Gemeindezentrum Bethaniendamm 25, 10997 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfee .V.
Sind MitarbeiterInnen der Jugendhilfe verpflichtet,Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Und wie ist es, wenn sie Kenntnis von Straftaten erhalten, dürfen sie diese überhaupt der Polizei, dem Jugendamt oder anderen Personen mitteilen? Machen sich Betreuer oder Betreuerinnen strafbar, wenn sie nichts oder wenn sie zuviel sagen? Das Thema Schweigepflicht / Schweigerecht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Die Fortbildung richtet sich an MitarbeiterInnen der Jugendhilfe. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.