Soziale Träger in der Rolle als Vermieter und in der Rolle als Mieter

Fortbildung
Veranstalter: Der Paritätische Thüringen

19.06.2018, 9 – 16 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klienten erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemieteten werden. Auch wenn die Klienten in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraummietverträge sondern Gewerberaummietverträge. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaummietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraummietverhältnissen. Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie man diese zu seinen Gunsten nutzen kann.

Gleichzeitig stellt der Träger den Klienten Wohnraum zur Verfügung, in dem  diese selber wohnen können. Wie kann der Träger sich selber absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten zu können und zu halten. Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klienten z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können.

Im Rahmen der zweitägigen Fortbildung sollen Grundkenntnisse im Mietrecht vermittelt werden. In zwei Tagen werden die Rechte des Trägers als Vermieter und die Rechte des Trägers als Mieter anhand von Fallbeispielen dargestellt. Den Teilnehmerinnen wird viel Raum für eigene Fragen eingeräumt.

Die Veranstaltung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte Sozialer Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter, Interessierte

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter