Inhouse Fortbildung
Veranstalter: Navitas
19.08.2020, 9:00 Uhr
Navitas, Karl-Marx-Straße 206, 12055 Berlin-Neukölln
Referent: RA Benjamin Raabe
Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage– bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.B. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.
Daneben geht es um die Grundlagen des Sozialdatenschutzes im SGB X, SGB XIII und in der DSGVO.
Die Fortbildung richtet sich nur an die Mitarbeitenden des Trägers.