Einführung in das Jugendhilferecht

Vortrag
Veranstalter: Gemeinsames juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Salzburger Straße 25, 10825 Berlin R 243, 2. OG

Zeit: 23.03.2017, 15 – 18 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Vorschriften des SGB VIII haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert werden und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Dazu wird die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Regelfall nach einer Inobhutnahme in Einrichtungen betreut und von Sozialpädagogen und verwandten Berufsgruppen beraten und unterstützt. Die Fortbildung soll Vormündern die notwendige Grundkenntnisse im Geflecht dieser Rechtsbeziehungen vermitteln. Folgende Schwerpunkte werden dargestellt.

  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren
  • Inobhutnahme
  • Zuständigkeit und Kosten