„§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit“ Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII

Fortbildung
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe

08.11.2017,9.00 bis 15.00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Jugendberufshilfe fristet trotz steigenden Bedarfen junger Menschen ein Schattendasein. Diese eigentlich sehr effektive Hilfe zu Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Berufsabschlusses sieht sich in Konkurrenz zu den Maßnahmen vom Arbeitsamt und Jobcenter. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen zeichnet die Jugendberufshilfe einen wesentlich stärkeren individuellen Ansatz und vor allem eine bessere sozialpädagogische Betreuung aus. Da die Jugendberufshilfe gegenüber von Hilfen anderer Sozialleistungsträgern nachrangig ist, wird Jugendberufshilfe nur selten bewilligt. Aber müssen sich die jungen Menschen mit einer abschlägigen Entscheidung abfinden oder haben Sie möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine über § 13 SGB VIII finanzierte Maßnahme? Im Vortrag beschäftigt sich der Referent vor allem mit den Fragen des Vorranges und Nachranges und der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Flyer_§13 Jugendsozialarbeit_Fobi_08.11.2017