Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Zeit 16.11.2016, 18 – 21.00 Uhr
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Veranstalter RAV, Seminar 20/16
Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahre oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen
- Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
- Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
- Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freier Träger uä.
- Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
- Beteiligung im Hilfeplanverfahren
- Inobhutnahme
- Zuständigkeit und Kosten
Anmeldung über den Veranstalter