Haftung in der Arbeit mit behinderten jungen Menschen

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

02.10.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- u. versicherungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter