Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern

Fortbildung
Veranstalter: Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig
24.03.2015
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wird ein Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung  verletzt oder beschädigt es  fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter, weitere Informationen unter www.deb-bs.de.