Mietrechtsreform: Mietenbremse und Bestellerprinzip beim Wohnungsmakler

Vortrag
26.03.2015, 9.30 Uhr, Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg
Referent: RA Benjamin Raabe und Ra Henrik Solf

Der Bundestag hat die Einführung einer Mietpreisbremse beschlossen. Hiernach ist die Wiedervermietungsmiete auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt.
Diese Mietpreisbremse gilt allerdings nicht flächendeckend und auch nicht automatisch. Vielmehr müssen die Landesregierungen Gebiete ausweisen, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.  Zudem gilt die Ermächtigung zum Erlass einer solchen Verordnung auch nur bis Ende 2020.
Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Einschränkungen und Ausnahmen, deren Reichwerte in der Praxis viele Probleme nach sich ziehen werden. Inwieweit die Mietpreisbremse in der jetzigen Form die Probleme auf dem Wohnungsmarkt lösen, bleibt abzuwarten.
Im Rahmen der Fortbildung sollen die wesentlichen Grundlagen der Gesetzesnovelle  dargestellt und Strategien zur Rückforderung überzahlter Mieten, zur Reduzierung der Miete aber auch zur Geltendmachung von Schadensersatz entwickelt werden.

Die Veranstaltung richtet sich an die Rechtsberater des Vereins Mieter helfen Mietern.