Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg
23.01.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe
Oftmals reichen schulische Hilfen nicht aus, um Defizite der SchülerInnen im täglichen Schulalltag auszugleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. keine ausreichenden personellen / finanziellen Mittel oder Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen (bspw. Legasthenie, ADHS, Vorliegen einer Behinderung oder Schulphobie). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob SchülerInnen und / oder deren Eltern Ansprüche gegenüber anderen nicht schulischen öffentlichen Stellen haben, die gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden können. Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem Jugendhilfe-, Rehabilitations- und Eingliederungshilferecht (SBG VIII, SGB IX und SGB XII).
Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung, ebenso wie das Schulrecht. Ein Skript wird zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Fachkräfte die im schulnahen Bereich arbeiten, wie SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter