Hilfen für junge Volljährige, § 41 SGB VIII

Vortrag
Veranstalter: Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg

20.03.2015, 10.00 – 15.00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Referent: RA Benjamin Raabe

Für viele junge Menschen ist die Jugendhilfe mit Volljährigkeit beendet. Spätestens dann wird die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr gewährt. In der Realität lässt sich der Hilfebedarf aber nicht an einer Altersgrenze festmachen. Denn: auch über den 18. Geburtstag soll es bei entsprechendem Bedarf Leistungen vom Jugendamt geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Rechtsgrundlagen der Hilfen für junge Volljährige, aber auch die Abgrenzung zur Hilfen des Jobcenters anhand von Fallbeispielen erörtert werden. Letztlich geht es auch um die rechtliche Durchsetzung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe.
Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter