Hilfen für junge Volljährige durchsetzen § 41 SGB VIII

Fortbildung
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

18.04. 2018  von 9.00 bis 15.00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Anhand von Fallbeispielen werden zwei Themenkreise erörtert. Erstens die rechtlichen Grundlagen: Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?

Zweitens die Hilfen für junge Volljährige: Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das JobCenter oder das Sozialamt? Hält ein Geschäftsbereich den anderen für zuständig, wird der betroffene junge Mensch häufig lediglich weiter verwiesen. Wie kann hier weiter geholfen werden? Können die Hilfen auch gemeinsam gewährt werden? Was ist beim Wechsel von der Jugendhilfe zum JobCenter zu beachten?

Den vollständigen Flyer zur Fortbildung mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier: Flyer_§41 SGB VIII FoBi_07.03.2018