Hilfen nach §§ 30, 34, 35 und 41 SGB VIII: Zwischen Bedarf und Problemen der Durchsetzung

Vortrag von Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

02.03.2016, 09.30, Gemeindezentrum St. Thomas Gemeinde, Bethaniendamm 25, 10997 Berlin

In Zeiten knapper Kassen stehen Sozialleistungsbehörden unter Druck Kosten zu sparen Es gibt häufig Versuche, aus einer stationären eine ambulante Jugendhilfemaßnahme zu machen und Jugendliche an das Jobcenter zu verweisen, das dann Miete und Lebensunterhalt übernehmen soll. Aber geht das so einfach ? Wie können sich Fachkräfte gegen bedarfsungerechte Strategien wehren? Was sind die Unterschiede zwischen den Hilfen nach §§ 30, 34 35 SGB VIII. Wie kann ich den individuellen Bedarf des Jugendlichen definieren und durchsetzen? Wann ist  das Jugendamt zuständig, wann das Jobcenter?

Anhand von Fallbeispielen soll der Erziehungsbedarf (§§ 27 ff) und der Bedarf für junge Volljährige erörtert werden.

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen und vertiefen wollen. Ziel der Veranstaltung ist es Jugendliche in Zukunft besser umfassend zu unterstützen und das Verfahren zwischen den Ämtern kompetent begleiten zu können.