Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit in der Jugendhilfe

Vortrag
19.10.2012, 11.00 Uhr, Berliner Fachtatung Jugendhilfe, Abacus Tierpark Hotel Berlin,
Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin
Veranstalter: Kommunales Bildungswerk
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

Jugendliche werden öfter straffällig als Erwachsene. Der Umgang mit diesen Jugendlichen, aber auch mit Kindern und Familien birgt für die Mitarbeiter/ innen des Jugendamtes und darüber hinaus auch für die übrigen Fachkräfte der Jugendhilfe Risiken, selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Dies gilt nicht nur für den Bereich von Schweigepflicht und Datenschutz, sondern auch für etwaige Pflichten einzugreifen. Sind die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht? Das Thema Schweigepflichtist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema des Vortrages sein. Außerdem wird der Vortrag die Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter/innen im Bereich der Jugendhilfe behandeln. Welches Verhalten der in der Jugendhilfe tätigen Personen wird als sanktionsbewehrte Unterstützungshandlung angesehen, wenn es im Zusammenhang mit Straftaten der Jugendlichen geschieht (z. B. Auffinden von Diebesgut in einer Jugendhilfeeinrichtung)? Außerdem werden die strafrechtlichen Konsequenzen des unterlassenen behördlichen Eingreifens dargestellt.

Weitere Informationen unter www.kbw.de
Bitte melden Sie sich über den Veranstalter unter https://www.kbw.de/download/jut012.pdf