Haftung in der Behindertenarbeit

27.03.2009
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Sterntal e.V.
Die Fortbildung findet für Mitarbeiter des Veranstalters statt. Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- und versicherungsrechtliche Fragen auseinandersetzen.