Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

Inhouse Seminar
22.03.2012, Kinderhaus Falkensee
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Kinderhaus Falkensee
Es handelt sich um ein Inhouse – Seminar für die Mitarbeiter des vorgenanten Trägers.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.