Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken in der Jugendhilfe

Vortrag
17.09.2010, 9.00 Uhr, Berliner Rechtshilfefonds, Die Wille, Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

Sind Mitarbeiter der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen. Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht?
Das Thema Schweigepflicht ist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden in der Fortbildung auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage – bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema sein. Außerdem behandeln wir strafrechtliche Fragen, z.b. wie man mit gefundenem Diebesgut bei einem Jugendlichen umgeht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.brj-berlin.de