Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

03.07.2009
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Jugendamt Neukölln
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe im Bezirk Berlin – Neukölln

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz
von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die
Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.