Vorträge 2025

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

27./28.11.2025, 10:30 Uhr, Hannover
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Sozialer Träger als Mieter und Vermieter

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Nord, online

01.12. bis 02.12.2025, 9:00 bis 16:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge. Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.

Auch in anderen Bereichen des Mietverhältnisses zum Hauseigentümer gelten andere Regeln. Es ist deshalb umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können. Gleichzeitig stellt der Träger den Klient*innen Wohnraum zur Verfügung, in dem diese selber wohnen können.

Inhalt

  • Wie können Träger die Rechtslage bei Neuverträgen für sich nutzen?
  • Wie kann der Träger sich selbst absichern, um die notwendigen Mieteinnahmen regelmäßig und durchgängig zu erhalten, die er benötigt, um die Wohnung anbieten und halten zu können?
  • Wie müssen die Verträge gestaltet sein, um sich von den Klient*innen z.B. am Ende des Betreuungsverhältnisses auch wieder trennen zu können?
  • Wann gilt das Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wann Wohnraum-Mietrecht?
  • Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe von den Fachleistungen getrennt wurden?

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: IGFH

04.06.2025, 10:30 Uhr, Hannover
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Careleaver-Hilfe für junge Volljährige und Übergangsbegleitung aus der Jugendhilfe – Grundlagen zur bestmöglichen Unterstützung im Hilfekontext

Fortbildung
Veranstalter: Jugendberufshilfe Thüringen

23.09.2025, 09:30 Uhr, Lindenbacher Weg 30, 99099 Erfurt
Dozent: RA Benjamin Raabe

Junge Menschen aus stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, häufig ohne genügend Unterstützung im Vorfeld. In dieser Fortbildung werden rechtliche, pädagogische und alltagsrelevante Grundlagen vermittelt, damit  die begleitenden Fachkräfte zum richtigen Zeitpunkt mit dem Jugendlichen in den Verselbständigungsprozess  eintreten können.

Rechtslage der jungen Careleaver im Übergang zur Volljährigkeit und Verselbständigung:

  • § 41 SGB VIII und seine Schnittstellen zum SGB XII (53/54 und 67 ff)
  • Wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen
  • Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u.a.
  • Hilfen nach dem BAB /Bafög
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Das Prinzip des Nachranges, insbesondere die Kostenheranziehung

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Mietrecht für Träger der Jugendhilfe

Online Seminar
Veranstalter: Paritätische Akademie Berlin

03.11.2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

In diesem Workshop werden fundierte Kenntnisse und Argumentationsgrundlagen aus juristischer Perspektive vermittelt, Beispiele aus der Praxis der freien Träger erörtert und diskutiert sowie Hilfestellungen bei den Verhandlungen gegeben.
Im Rahmen der Veranstaltung werden anhand von Fallbeispielen praktische Probleme im Umgang mit Trägerwohnungen aus der Perspektive des vermietenden und des mietenden Trägers erörtert. Es geht um Fragen der Miethöhe, der Vertragslaufzeit, der Mängel und der Kündigung.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen, die mit der Verwaltung von Trägerwohnungen betraut sind.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Money Money Money, Geldleistungen für junge Menschen in den Übergängen zur Selbständigkeit

Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

03.06.2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 6. Etage, 10245 Berlin

Was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie wird der Übergang in die Selbständigkeit finanziert? Die Sicherung des Lebensunterhalts wird insbesondere dann schwierig, wenn junge Menschen in eigenen Wohnraum verselbständigt werden oder die Ausbildung abbrechen. Im Rahmen der Fortbildung sollen die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Neben den laufenden Leistungen sollen auch einmalige Leistungen besprochen werden.

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

Wer zahlt, wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen und das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht? Wer kommt für die Kosten der Unterbringung auf, wenn Auszubildende über die Jugendhilfe betreut werden? Muss der oder die Jugendliche sich an den Kosten der Unterbringung beteiligen? Wird Einkommen und Vermögen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Als Schüler*in mag es noch ohne Weiteres Hilfen zum Lebensunterhalt geben, aber spätestens bei Beginn der Ausbildung stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wer wie viel zahlt. Besteht ein Anspruch auf BAB? Wer zahlt, wenn sich die Bewilligung von Anträgen hinzieht?

Im Mittelpunkt stehen:

  • Unterhalt
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe
  • Kostenheranziehung
  • BAB
  • BAföG
  • Kindergeld
  • (Halb-)Waisenrente
  • SGB II
  • Wohngeld

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter

Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern

Online Seminar

Veranstalter: ASB Bildungswerk

13.10.2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

Wird ein Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung  verletzt oder beschädigt es  fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.

Anmeldung über den Veranstalter

„§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit“ Rechtliche Einordnung der Jugendberufshilfe aus Sicht des SGB VIII

Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

09.10.2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin

Die Jugendberufshilfe fristet trotz steigenden Bedarfen junger Menschen ein Schattendasein. Diese eigentlich sehr effektive Hilfe zu Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Berufsabschlusses sieht sich in Konkurrenz zu den Maßnahmen vom Arbeitsamt und Jobcenter. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen zeichnet die Jugendberufshilfe einen wesentlich stärkeren individuellen Ansatz und vor allem eine bessere sozialpädagogische Betreuung aus. Da die Jugendberufshilfe gegenüber von Hilfen anderer Sozialleistungsträgern nachrangig ist, wird Jugendberufshilfe nur selten bewilligt. Aber müssen sich die jungen Menschen mit einer abschlägigen Entscheidung abfinden oder haben Sie möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine über § 13 SGB VIII finanzierte Maßnahme? Im Vortrag beschäftigt sich der Referent vor allem mit den Fragen des Vorranges und Nachranges und der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.

Nach einer theoretischen Einführung werden an Hand von Fallbeispielen die Zielgruppen, Zuständigkeiten und Bedarfe sowie insbesondere Fragen des Vor- und Nachranges der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen erläutert und diskutiert.

Rechtliche Grundlagen:

  • Welche Voraussetzungen brauche ich für eine berufliche Integration?
  • Wann habe ich einen Anspruch auf Jugendberufshilfe?
  • Wann ist Jugendberufshilfe gegenüber Maßnahmen von der Agentur oder vom Jobcenter nachrangig?
  • Welche Pflichten, Rechte und Konsequenzen ergeben sich daraus in den jeweiligen Rechtskreisen?

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Anmeldung über den Veranstalter

Rechtliche Herausforderungen rund um die Trägerwohnung

Besonderheiten und Fallstricke bei der Vertragsgestaltung und Durchführung, Online Seminar
Veranstalter: Paritätische Akademie NRW

07.10.2025, 9:00 bis 15:00 Uhr
Referent: RA Benjamin Raabe

In diesem Online-Seminar lernen Sie anhand von Fallbeispielen die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten zum Anmieten und Vermieten von Wohnraum kennen, damit Sie sich bei der Vertragsgestaltung sicher fühlen. Denn die Doppelrolle als Mieter*in und Vermieter*in kann herausfordernd sein: Als Träger schließen Sie in der Regel einen Gewerberaummietvertrag mit der*dem Vermieter*in ab, während im Vertrag zu den Klient*innen das Wohnraummietrecht angewendet wird.

Der Gesetzgeber hat auf diese Problemlage durch eine Reform reagiert, die die Rechtsstellung der Träger wesentlich verbessert. Allerdings gilt die Reform nur für Neuverträge. Welche Auswirkungen die Reform für Ihre berufliche Praxis hat, erfahren Sie in diesem Seminar.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Vortrag
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe

13.11.2025, 09:00 Uhr
Referent:
RA Benjamin Raabe

Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach SGB IX dargestellt. Darüber hinaus werden die Eingliederungshilfen in Abgrenzung zu Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule und anderen Sozialleistungsträgern rechtlich einsortiert, das Verfahren im Jugendamt erörtert und Grundkenntnisse in der Durchsetzung der Rechte dieser jungen Menschen vermittelt. Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Fortbildung. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz finden besondere Berücksichtigung.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.