Strafrechtliche Fragen in der Arbeit mit jungen Menschen

Fortbildung
Veranstalter: Paritätische Akademie Hamburg

30.03.2022, 9:00 – 15:00 Uhr, online
Referent: RA Benjamin Raabe

Ein Jugendlicher soll einen Türsteher in der Diskothek verletzt haben. Eine andere Jugendliche soll zum wiederholten Mal Diebstahl begangen haben. Was ist hier zu tun?

Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht die Struktur des Strafverfahrens, mit dem Schwerpunkt Jugendverfahren. Wir werden uns mit der Rolle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Beschuldigte, Angeklagte oder Zeugen beschäftigen. Dabei wollen wir typische Situationen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen erörtern.
Schließlich werden wir auch die Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter*innen im Bereich der Jugendhilfe behandeln. Tatsächlich stehen Mitarbeitende in der Jugendhilfe nicht mit einem Bein im Gefängnis. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wo mögliche Risiken lauern – Stichwort Aufsichtspflicht.

Ziel: Sie erlangen die Kompetenz, sich selbst und Ihre Mitarbeiter*innen oder Kolleg*innen in einem stark angstbesetzten Bereich zu stärken und Sicherheit im Umgang mit Ermittlungsbehörden zu vermitteln.

Die Anmeldung erfolgt über den Veranstalter.