Vorträge 2012

Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der Förderung von Jugendlichen in dem SGB II, III, VIII und IX

Inhouse – Seminar
17.12.2012, 09 – 12 Uhr, Jugendberatungshaus Spandau, Hasenmark 21, 13585 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe

Der Vortrag richtet sich an MitarbeiterInnen der Kompetenzagenturen und Jugendberatungshäuser, an SchulsozialarbeiterInnen und an BerufseinsteigerberaterInnen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen an junge Menschen in Zusammenhang mit der Förderung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern besprochen werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Abgrenzungen der verschiedenen Hilfen sowie die verschiedenen Verwaltungsverfahren erörtert.

Recht rund ums betreute Jugendwohnen

Inhouse – Seminar
30.11.2012, Independent living
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Independent living
Es handelt sich um ein Inhouse – Seminar für die Mitarbeiter des vorgenanten Trägers.

In der Bertreuung und Beratung junger Menschen treten zahlreiche Fragestellungen auf, sei es im Umgang mit dem Jugendamt, mit den Eltern, mit Ermittlungsbehörden oder mit Dritten. Diese Fortbildung beleuchtet die typischen Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten, von der Schweigepflicht angefangen, über die Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bis hin zur Durchsetzung von Jugendhilfeansprüchen. Die Erörterung erfolgt anhand von praktischen Fallbeispielen.

Partizipation im Hilfeplanverfahren

Vortrag
16.11.2012, 10 Uhr, Die Wille gGmbH, Wilhelmstr. 115, 10963 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe

Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die ihr Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Hilfeplanverfahren ist eine wichtige Vorraussetzung für einen gelingenden Hilfeprozess.
– Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung)?
– Welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
– Wo beginnt Mitwirkung in der Hilfeplanung?
– Welche Handlungsoptionen und Rechtswege bleiben, wenn der Hilfeplanprozess nicht gelingt.
– Wie können die Rechte der Betroffenen konstruktiv unterstützt und durchgesetzt werden?
Anhand von Fallbeispielen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Hilfeplanung und die Partizipationsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.

Haftung in der Arbeit mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen

Inhouse – Seminar
02.11.2012, 10.00 Uhr Sterntal e.V.
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Sterntal e.V.

Die Fortbildung findet für Mitarbeiter des Veranstalters statt. Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und also die Geschädigten Ersatz von der/dem Betreuer/in verlangen können. Anhand von konkreten Fällen werden wir die rechtlichen Grundlagen der Haftung der betreuenden Mitarbeiter/innen gegenüber ihren Klienten, aber auch gegenüber Dritten, beleuchten. Daneben wollen wir uns mit straf- und versicherungsrechtliche Fragen auseinandersetzen.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Ziele der Förderung von Jugendlichen in dem SGB II, III, VIII und IX

Vortrag
31.10.2012, 10.45 Uhr, Die Wille gGmbH, Wilhelmstr. 115, 10963 Berlin
Referent: RA Benjamin Raabe,
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft
Der Vortrag richtet sich an MitarbeiterInnen der Kompetenzagenturen und Jugendberatungshäuser, an SchulsozialarbeiterInnen und an BerufseinsteigerberaterInnen

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen an junge Menschen in Zusammenhang mit der Förderung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern besprochen werden. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Abgrenzungen der verschiedenen Hilfen sowie die verschiedenen Verwaltungsverfahren erörtert.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt über den Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Schweigepflicht, Schweigerecht und strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit in der Jugendhilfe

Vortrag
19.10.2012, 11.00 Uhr, Berliner Fachtatung Jugendhilfe, Abacus Tierpark Hotel Berlin,
Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin
Veranstalter: Kommunales Bildungswerk
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

Jugendliche werden öfter straffällig als Erwachsene. Der Umgang mit diesen Jugendlichen, aber auch mit Kindern und Familien birgt für die Mitarbeiter/ innen des Jugendamtes und darüber hinaus auch für die übrigen Fachkräfte der Jugendhilfe Risiken, selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Dies gilt nicht nur für den Bereich von Schweigepflicht und Datenschutz, sondern auch für etwaige Pflichten einzugreifen. Sind die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe verpflichtet, Straftaten Jugendlicher, von denen sie erfahren haben, anzuzeigen? Müssen sie zur Polizei gehen und dort gegen den Jugendlichen aussagen oder haben sie ein Schweigerecht? Das Thema Schweigepflichtist gerade in der Arbeit mit Jugendlichen wichtig. Neben Schweigerechten und Meldepflichten werden auch die Pflichten vor Gericht, das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht und alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen Thema des Vortrages sein. Außerdem wird der Vortrag die Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter/innen im Bereich der Jugendhilfe behandeln. Welches Verhalten der in der Jugendhilfe tätigen Personen wird als sanktionsbewehrte Unterstützungshandlung angesehen, wenn es im Zusammenhang mit Straftaten der Jugendlichen geschieht (z. B. Auffinden von Diebesgut in einer Jugendhilfeeinrichtung)? Außerdem werden die strafrechtlichen Konsequenzen des unterlassenen behördlichen Eingreifens dargestellt.

Weitere Informationen unter www.kbw.de
Bitte melden Sie sich über den Veranstalter unter https://www.kbw.de/download/jut012.pdf

Praxisschwerpunkt Mietrecht, rechtliche Vertretung von Mietern

Fortbildung
16.06.2012 Republikanischer Anwaltsverein, GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin,  10:00 – 17:00 Uhr (6 Std. Seminarzeit)
Referenten: Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Rechtsanwalt Henrik Solf
Veranstalter: Republikanischer Anwaltsverein

Die Veranstaltung soll einen Überblick über wesentliche Probleme im Zusammenhang mit der Vertretung von Wohnraummieterinnen und -mietern geben. Die Darstellung orientiert sich an den praktischen Fragen der anwaltlichen Tätigkeit. Anhand von Fällen werden Strategien dargestellt, Mieterinnen und Mietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.

Behandelt werden folgende Themenkreise
• Mängel und Gewährleistungsrechte
• Modernisierung
• Kündigung

Weitere Informationen finden Sie unter www.rav.de
Anmeldung: Bitte melden Sie sich über den Veranstalter auf www.rav.de

Rechtsansprüche auf Leistungen in der Jugendhilfe

Vortrag
25.05.2012, 10.00 Uhr, Der Berliner Rechtshilfefonds, Ort wird noch bekannt gegeben
Referent: RA Benjamin Raabe,
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

In Zeiten knapper Kassen werden jungen Menschen regelmäßig ihnen zustehende Leistungen verwehrt. Selten wehren sich die Betroffenen hiergegen, im Allgemeinen aus Unkenntnis ihrer Rechte.
Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe dargestellt und vertieft werden. Schwerpunkt liegt hier auf den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Daneben werden verfahrensrechtliche Fragen und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung anhand von Fallbespielen erörtert.

Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit

Inhouse Seminar
22.03.2012, Kinderhaus Falkensee
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Kinderhaus Falkensee
Es handelt sich um ein Inhouse – Seminar für die Mitarbeiter des vorgenanten Trägers.

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.

Die Berufung in Mietsache

Vortrag
14.03.2012, 20.00-22.00 Uhr, Berliner Mietergemeinschaft Möckernstraße 90, 10963 Berlin
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Veranstalter: Berliner Mietergemeinschaft e.V..
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mieterberater der Berliner Mietergemeinschaft.

An diesem Abend befassen wir uns mit gängigen und häufig auftretenden Problemen im Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Es wird neben den Fragen der Beschwer, den Fragen der Verspätung, des Vollstreckungsschutzes auch um taktische Fragen und Strategien zur optimalen Umsetzung der Zielvorgaben des Mandanten gehen. Nach der Konzeption der ZPO – Reform im Jahre 2002 soll die Berufung keine reine zweite Tatsacheninstanz sein, sondern der Kontrolle de erstinstanzlichen Urteils auf Fehler und deren Beseitigung dienen. Wie man als Berufungsführer dennoch auch Tatsachen in die zweite Instanz neu einführen und als Berufungsgegner diese Abwehren kann, wird im Rahmen dieses Vortrages an Fallbeispielen erörtert. Außerdem geht es um den Gang der mündlichen Verhandlung, um Kosten und um Strategien im Hinblick auf eine mögliche Revision.

Rechtsansprüche auf Leistungen in der Jugendhilfe

Vortrag
09.03.2012, 10.00 Uhr, Der Berliner Rechtshilfefonds, Ort wird noch bekannt gegeben
Referent: RA Benjamin Raabe,
Veranstalter: Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte der Jugendhilfe

In Zeiten knapper Kassen werden jungen Menschen regelmäßig ihnen zustehende Leistungen verwehrt. Selten wehren sich die Betroffenen hiergegen, im Allgemeinen aus Unkenntnis ihrer Rechte.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die rechtlichen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfe dargestellt und vertieft werden. Schwerpunkt liegt hier auf den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Daneben werden verfahrensrechtliche Fragen und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung anhand von Fallbespielen erörtert.